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Abgeltungssteuer legal umgehen
Intro
Das Jahr neigt sich dem Ende und der Steuerzahler überlegt sich wie er Steuern ganz legal sparen kann. Unter bestimmten Voraussetzungen können Geldanleger die Abgeltungssteuer von 25 % umgehen. Lesen Sie hierzu wichtige Informationen.
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Schritt 1: NV-Bescheinigung
Normalerweise werden seit dem Jahre 2009 auf Zinseinkünfte 25 % Abgeltungssteuer dem Finanzamt durch die jeweiligen Kreditinstitute zugeführt. Einschränkungen ergeben sich allerdings durch Nachweise von Freistellungsaufträgen und einer so genannten NV-Bescheinigung. Dies bedeutet, dass Personengruppen mit einem bestimmten Jahreseinkommen und nachgewiesener Nichtveranlagungs-Bescheinigung ihre Zinserträge nicht versteuern müssen.
Schritt 2: Personenkreis
Meist profitieren Rentner, Schüler und Studenten und auch teilweise teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer von dieser NV-Bescheinigung, denn jeder natürlichen Person, die voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird, kann auf Antrag diese Bescheinigung ausgestellt werden.
Diese NV-Bescheinigung erhalten auch minderjährige Kinder und Studenten ohne weitere Einkünfte, wenn ihre Zins-Einnahmen nicht höher als 8 501 Euro liegen.
Kosten: gering
hoch
Schwierigkeit: gering
hoch

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