Abgeltungssteuer: Tipps zum Steuersparen

Einige Regeln sind zu beachten, wenn man 2009 Kapitalerträge erzielt. Bevor ein Sparer überhaupt etwas unternimmt, sollte er sich einen Überblick über alle seine Geldanlagen verschaffen. Dann kann er prüfen, was sich für ihn in Zukunft ändert. Denn ...

Begriffserklärung Abgeltungssteuer

Ab 1. Januar 2009 fallen auf Kapitalerträge wie Zinsen, Kursgewinne und Dividenden, die über dem Sparerpauschbetrag von 801/1602 Euro im Jahr (Alleinstehende/Ehepaare) liegen, pauschal 25 Prozent Abgeltungssteuer an. Hinzu kommt der Solidaritätszusch ...

Freistellungsauftrag

Wer Freistellungsaufträge gestellt hat und diese nicht überschreitet, zahlt überhaupt keine Abgeltungssteuer. War der Freistellungsauftrag zu niedrig angesetzt, kann sich der Sparer zu viel gezahlte Steuern über die Steuererklärung des betreffenden J ...

Nichtveranlagungsbescheinigung

Menschen mit geringem Einkommen können eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV) vom zuständigen Finanzamt erhalten. Das Formular legt man der Bank vor, um für drei Jahre von der Steuer befreit zu sein. Die Bescheinigung gibt es für minderjährige Kind ...

Altersentlastungsbetrag

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Steuersatz

Anleger, denen die Bank Abgeltungssteuer abzieht und deren persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, sollten 2010 eine Steuererklärung für 2009 abgeben. So können sie sich die Differenz zwischen ihrem persönlichen Steuersatz und 25 Prozent zurü ...

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Tina Sende mir eine private Nachricht
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Views: 2268    Erstellt am: 12.02.2009
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Abgeltungssteuer: Tipps zum Steuersparen

Intro

Einige Regeln sind zu beachten, wenn man 2009 Kapitalerträge erzielt. Bevor ein Sparer überhaupt etwas unternimmt, sollte er sich einen Überblick über alle seine Geldanlagen verschaffen. Dann kann er prüfen, was sich für ihn in Zukunft ändert.

Denn zum einen fallen nicht alle Geldanlagen unter die Abgeltungssteuer und zum anderen kann die Abgeltungssteuer für Festzinssparer mit einem hohen Steuersatz sogar ein Gewinn sein, denn das Finanzamt zieht schließlich künftig maximal 25 Prozent Abgeltungssteuer ab.

Hier Tipps dazu:

 

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Abgeltungssteuer: Tipps zum Steuersparen


Schritt 1: Begriffserklärung Abgeltungssteuer

Ab 1. Januar 2009 fallen auf Kapitalerträge wie Zinsen, Kursgewinne und Dividenden, die über dem Sparerpauschbetrag von 801/1602 Euro im Jahr (Alleinstehende/Ehepaare)

liegen, pauschal 25 Prozent Abgeltungssteuer an. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer. Die Bank überweist die Steuern an das Finanzamt. Auch das Überweisen der anteiligen Kirchensteuer kann man mit Unterschrift der Bank übertragen.

 

 

Schritt 2: Freistellungsauftrag

Wer Freistellungsaufträge gestellt hat und diese nicht überschreitet, zahlt überhaupt keine Abgeltungssteuer. War der Freistellungsauftrag zu niedrig angesetzt, kann sich der Sparer zu viel gezahlte Steuern über die Steuererklärung des betreffenden Jahres erstatten lassen.

 

 

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Kosten: gering hoch

Schwierigkeit: gering hoch


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