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Abgeltungssteuer: Tipps zum Steuersparen
Intro
Einige Regeln sind zu beachten, wenn man 2009 Kapitalerträge erzielt. Bevor ein Sparer überhaupt etwas unternimmt, sollte er sich einen Überblick über alle seine Geldanlagen verschaffen. Dann kann er prüfen, was sich für ihn in Zukunft ändert.
Denn zum einen fallen nicht alle Geldanlagen unter die Abgeltungssteuer und zum anderen kann die Abgeltungssteuer für Festzinssparer mit einem hohen Steuersatz sogar ein Gewinn sein, denn das Finanzamt zieht schließlich künftig maximal 25 Prozent Abgeltungssteuer ab.
Hier Tipps dazu:
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Schritt 1: Begriffserklärung Abgeltungssteuer
Ab 1. Januar 2009 fallen auf Kapitalerträge wie Zinsen, Kursgewinne und Dividenden, die über dem Sparerpauschbetrag von 801/1602 Euro im Jahr (Alleinstehende/Ehepaare)
liegen, pauschal 25 Prozent Abgeltungssteuer an. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer. Die Bank überweist die Steuern an das Finanzamt. Auch das Überweisen der anteiligen Kirchensteuer kann man mit Unterschrift der Bank übertragen.
Schritt 2: Freistellungsauftrag
Wer Freistellungsaufträge gestellt hat und diese nicht überschreitet, zahlt überhaupt keine Abgeltungssteuer. War der Freistellungsauftrag zu niedrig angesetzt, kann sich der Sparer zu viel gezahlte Steuern über die Steuererklärung des betreffenden Jahres erstatten lassen.
Kosten: gering
hoch
Schwierigkeit: gering
hoch

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