Anspruch auf Kindergeld nach Abitur & Mittlerer Reife

Wer nach seinem Schulabschluss (Abitur, Mittlere Reife, Fachhochschulreife) weiterhin Kindergeld beziehen möchte, muss etwas dafür tun. Auch die Freibeträge auf den Lohnsteuerkarten sind nicht mehr automatisch vermerkt. Hier meine Ratschläge zum Them ...

Meldung als Ausbildungsplatzsuchende

Wer seinen Schulabschluss in der Tasche hat und noch keine Arbeitsstelle bzw. Ausbildungsplatz gefunden hat, kann weiterhin Kindergeld beziehen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der nachweisen kann, dass er auf Ausbildungsplatzsuche ist. Der ju ...

Lücken vermeiden

Die Eltern sollten dafür sorgen, dass keine großen Lücken entstehen. Die jeweilige Familienkasse kann verlangen, dass sich der Jugendliche spätestens nach drei Monaten parallel für eine andere Ausbildung bewirbt, wenn seine Bewerbung bis dahin nicht ...

Grundsatz

Es ist immer entscheidend, ob sich das Kind tatsächlich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht. Dabei muss auch geklärt werden, ob der Ausbildungswunsch realistisch ist. Erfüllt das Kind offensichtlich nicht die Anforderungen, hat die Kasse das R ...

Nachweise

Bewahren Sie Belege bzw. Nachweise gut auf. Es gelten auch Onlinebewerbungen, Suchanzeigen oder Absagen per E-Mail als Beleg. Selbst telefonische Anfragen können ausreichen, wenn ausführlich dokumentiert ist, mit welcher Firma oder Behörde zu welchem ...

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Maren Sende mir eine private Nachricht
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Anspruch auf Kindergeld nach Abitur & Mittlerer Reife

Intro

Wer nach seinem Schulabschluss (Abitur, Mittlere Reife, Fachhochschulreife) weiterhin Kindergeld beziehen möchte, muss etwas dafür tun. Auch die Freibeträge auf den Lohnsteuerkarten sind nicht mehr automatisch vermerkt.

Hier meine Ratschläge zum Thema Anspruch auf Kindergeld nach geschafftem Abitur oder Mittlerer Reife.

 

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Anspruch auf Kindergeld nach Abitur & Mittlerer Reife


Schritt 1: Meldung als Ausbildungsplatzsuchende

Wer seinen Schulabschluss in der Tasche hat und noch keine Arbeitsstelle bzw. Ausbildungsplatz gefunden hat, kann weiterhin Kindergeld beziehen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der nachweisen kann, dass er auf Ausbildungsplatzsuche ist.

Der junge Mensch hat sich bei der Agentur für Arbeit zu melden und registrieren zu lassen.

 

 

Schritt 2: Lücken vermeiden

Die Eltern sollten dafür sorgen, dass keine großen Lücken entstehen. Die jeweilige Familienkasse kann verlangen, dass sich der Jugendliche spätestens nach drei Monaten parallel für eine andere Ausbildung bewirbt, wenn seine Bewerbung bis dahin nicht erfolgreich war.

Ausnahmen von der Dreimonatsfrist bestehen bei Bewerbungsfristen, die nur zu bestimmten Terminen abgewickelt werden können wie z. B. beim Studium (Sommer-/Wintersemester).

 

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Kosten: gering hoch

Schwierigkeit: gering hoch


Benötigte Materialien: Bewerbungsnachweise
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