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Anspruch auf Kindergeld nach Abitur & Mittlerer Reife
Intro
Wer nach seinem Schulabschluss (Abitur, Mittlere Reife, Fachhochschulreife) weiterhin Kindergeld beziehen möchte, muss etwas dafür tun. Auch die Freibeträge auf den Lohnsteuerkarten sind nicht mehr automatisch vermerkt.
Hier meine Ratschläge zum Thema Anspruch auf Kindergeld nach geschafftem Abitur oder Mittlerer Reife.
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Schritt 1: Meldung als Ausbildungsplatzsuchende
Wer seinen Schulabschluss in der Tasche hat und noch keine Arbeitsstelle bzw. Ausbildungsplatz gefunden hat, kann weiterhin Kindergeld beziehen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der nachweisen kann, dass er auf Ausbildungsplatzsuche ist.
Der junge Mensch hat sich bei der Agentur für Arbeit zu melden und registrieren zu lassen.
Schritt 2: Lücken vermeiden
Die Eltern sollten dafür sorgen, dass keine großen Lücken entstehen. Die jeweilige Familienkasse kann verlangen, dass sich der Jugendliche spätestens nach drei Monaten parallel für eine andere Ausbildung bewirbt, wenn seine Bewerbung bis dahin nicht erfolgreich war.
Ausnahmen von der Dreimonatsfrist bestehen bei Bewerbungsfristen, die nur zu bestimmten Terminen abgewickelt werden können wie z. B. beim Studium (Sommer-/Wintersemester).
Kosten: gering
hoch
Schwierigkeit: gering
hoch

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