Auf Verspätungen bei Urlaubsreisen richtig reagieren

Es ist besonders ärgerlich, wenn man wegen nicht selbst verschuldeten Verspätungen nicht rechtzeitig seinen Flieger in den verdienten Urlaub erreicht. Finden Sie hier Tipps, wie Sie sich dagegen wehren können und eventuell ein Teil Ihres Geldes wiede ...

Rückerstattung von Fahrpreisen bei der Bahn

Seit Ende Juli 2009 gelten neue Bestimmungen, die das Recht der Fahrgäste bei Bahnreisen erheblich verbessern. Für unpünktliche Züge gibt es meist Geld zurück und zwar nicht nur bei Fernstrecken.

Fahrpreiserstattung bei längerer Verspätung

Wenn jetzt der Reisende wenigstens 60 Minuten verspätet am Ziel ankommt, erhält er 25 Prozent seines bezahlten Fahrpreises zurückerstattet. Ab 120 Minuten bekommen Sie die Hälfte Ihrer Ticketkosten zurück. Auf Wunsch wird sogar der Betrag auf Ihr Kon ...

Besonderheit bei Zeitkartenbesitzer

  Besitzer von Streckenzeitkarten (Wochen- und Monatskarten) werden pauschal je Verspätung ab 60 Minuten entschädigt, und zwar in der zweiten Klasse 1,50 Euro und in der ersten Klasse mit 2,25 Euro. Entschädigungsbeträge werden allerdings erst ab ein ...

Erstattung der Übernachtungskosten

Eine kostenlose Hotelunterbringung muss seitens der Bahn angeboten werden, wenn wegen der Unpünktlichkeit der Züge von mehr als  einer Stunde oder eines ausgefallenen Zuges eine Übernachtung dadurch erforderlich wird.  

Nahverkehr - auf andere Züge ausweichen

Wenn abzusehen ist, dass Sie als Fahrgast Ihr Ziel wenigstens 20 Minuten zu spät erreichen, weil der Zug unpünktlich war oder gar ganz ausfällt, können Sie auf einen anderen Zug ausweichen. Zusätzliche Kosten müssen erstattet werden.

Ausnahmen der Erstattung

Bei bereits stark ermäßigten Fahrten, wie z. B. dem „Schönes-Wochenende-Ticket“ oder „Länder-Ticket“ gilt die Regelung der Erstattung nicht.   Behindert höhere Gewalt (Orkan, Unfall, Selbstmörder) die Strecke, besteht kein Erstattungsanspruch. Streit ...

Formular für Erstattung ausfüllen

Es gibt ein einheitliches Formular als Erstattungsantrag, das die wichtigsten Angaben zur betreffenden Reise, sowie die notwendigen Daten zur Überweisung der Erstattung abfragt. Sie bekommen als Betroffener beim Frankfurter Servicecenter Fahrgastrech ...

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Muffy Sende mir eine private Nachricht
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Views: 909    Erstellt am: 02.08.2009
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Auf Verspätungen bei Urlaubsreisen richtig reagieren

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Es ist besonders ärgerlich, wenn man wegen nicht selbst verschuldeten Verspätungen nicht rechtzeitig seinen Flieger in den verdienten Urlaub erreicht. Finden Sie hier Tipps, wie Sie sich dagegen wehren können und eventuell ein Teil Ihres Geldes wieder zurückerhalten.

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Auf Verspätungen bei Urlaubsreisen richtig reagieren


Schritt 1: Rückerstattung von Fahrpreisen bei der Bahn

Seit Ende Juli 2009 gelten neue Bestimmungen, die das Recht der Fahrgäste bei Bahnreisen erheblich verbessern. Für unpünktliche Züge gibt es meist Geld zurück und zwar nicht nur bei Fernstrecken.

Schritt 2: Fahrpreiserstattung bei längerer Verspätung

Wenn jetzt der Reisende wenigstens 60 Minuten verspätet am Ziel ankommt, erhält er 25 Prozent seines bezahlten Fahrpreises zurückerstattet.

Ab 120 Minuten bekommen Sie die Hälfte Ihrer Ticketkosten zurück. Auf Wunsch wird sogar der Betrag auf Ihr Konto überwiesen.

Liegt die planmäßige Ankunftszeit zwischen 0.00 Uhr und 5.00 Uhr und hat der Zug mindestens 60 Minuten Verspätung, hat Sie als Fahrgast das Recht, auf ein Taxi umzusteigen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass keine preisgünstigeren öffentlichen Verkehrsmittel mehr zur Verfügung stehen. Maximal 80 Euro gibt es pro Taxifahrt zurück.

 

Intro

Kosten: gering hoch

Schwierigkeit: gering hoch


Benötigte Materialien: Nachweis für Verspätung, Fahrplan Antragsformular
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