Haben Sie noch Lust während den Ferien eine Städtereise oder einen Ausflug mit der Bahn ...
Ob Sie Ihre Radreise selber organisieren oder sich auf ein Reisebüro mit seinen ...
Balkon & Terrassen Wettbewerb
Nimm jetzt an unserem Balkon Wettbewerb teil: Egal welche Anleitung, oder Idee du rund um den Balkon oder Terrasse hast, wir wollen sie sehen! ... mehr erfahren
| Teilahme bis: 23.07.2012 | Aktuelle Teilnehmerzahl: 2 |
|
Perfektes Raumklima - Luft-Entfeuchter Special! Brauchbare Tipps, leichte Anleitungen sowie viele Anregungen finden Sie im Luft-Entfeuchter Special Weitere Infos... |
Schritte
Anleitung an einen Freund senden
- Senden an *
- Name *
- Von *
- Betreff
- * Pflichtfelder
Auf Verspätungen bei Urlaubsreisen richtig reagieren
Intro
Es ist besonders ärgerlich, wenn man wegen nicht selbst verschuldeten Verspätungen nicht rechtzeitig seinen Flieger in den verdienten Urlaub erreicht. Finden Sie hier Tipps, wie Sie sich dagegen wehren können und eventuell ein Teil Ihres Geldes wieder zurückerhalten.
Melden Sie sich kostenlos an, um diese Werbung dauerhaft auszublenden.
Schritt 1: Rückerstattung von Fahrpreisen bei der Bahn
Seit Ende Juli 2009 gelten neue Bestimmungen, die das Recht der Fahrgäste bei Bahnreisen erheblich verbessern. Für unpünktliche Züge gibt es meist Geld zurück und zwar nicht nur bei Fernstrecken.
Schritt 2: Fahrpreiserstattung bei längerer Verspätung
Wenn jetzt der Reisende wenigstens 60 Minuten verspätet am Ziel ankommt, erhält er 25 Prozent seines bezahlten Fahrpreises zurückerstattet.
Ab 120 Minuten bekommen Sie die Hälfte Ihrer Ticketkosten zurück. Auf Wunsch wird sogar der Betrag auf Ihr Konto überwiesen.
Liegt die planmäßige Ankunftszeit zwischen 0.00 Uhr und 5.00 Uhr und hat der Zug mindestens 60 Minuten Verspätung, hat Sie als Fahrgast das Recht, auf ein Taxi umzusteigen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass keine preisgünstigeren öffentlichen Verkehrsmittel mehr zur Verfügung stehen. Maximal 80 Euro gibt es pro Taxifahrt zurück.
Kosten: gering
hoch
Schwierigkeit: gering
hoch

| Bei neuen Kommentaren benachrichtigen |
