Neue Förderrichtlinien, die seit dem 1. Januar 2010 in Kraft getreten sind, bringen den ...
Ob Bildungsurlaub, Meister-Bafög, Abendkurse oder Begabtenförderung – wer sich ...
Häufig wird er unterschätzt und viele Bewerber widmen ihm lange nicht soviel Zuwendung, ...
Immer mehr Menschen wird bewusst, wie wichtig Weiterbildung ist. Wer seine Freizeit für ...
Sie starten schon bald ins Ausland um ein Studium oder Praktikum außerhalb Deutschlands zu ...
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Berufliche Fortbildung mit staatlicher Unterstützung erleichtern
Intro
Ab 1. Juli 2009 wird die berufliche Fortbildung z.B. eines Meisterkurses besser gefördert. Denn zu diesem Zeitpunkt tritt das neue Aufstiegsfortbildungsgesetz (Meister-Bafög) in Kraft. Lesen Sie hier wichtige Informationen, die Ihnen weiterhelfen, wenn Sie eine berufliche Fortbildung planen.
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Schritt 1: Ziele der Aufstiegsförderung
Mit der Gesetzesänderung zum 1.Juli d. J. wird das Ziel verfolgt, Teilnehmerinnen und Teilnehmer finanziell an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Doch ist auch diese Förderung an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft, die hier zum Teil angeführt werden.
Schritt 2: Wer wird gefördert
- Eine Aufstiegsförderung können folgende Personengruppen beantragen:
- Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatiker, Programmierern, Betriebswirten oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten.
- Sie müssen über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss vorweisen.
Die Antragsteller dürfen ferner noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildabschluss mindestens gleichwertig ist.
Eine Altersgrenze besteht nicht.
Kosten: gering
hoch
Schwierigkeit: gering
hoch

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