Berufliche Fortbildung mit staatlicher Unterstützung erleichtern

Ab 1. Juli 2009 wird die berufliche Fortbildung z.B. eines Meisterkurses besser gefördert. Denn zu diesem Zeitpunkt tritt das neue Aufstiegsfortbildungsgesetz (Meister-Bafög) in Kraft. Lesen Sie hier wichtige Informationen, die Ihnen weiterhelfen, we ...

Ziele der Aufstiegsförderung

Mit der Gesetzesänderung zum 1.Juli d. J. wird das Ziel verfolgt, Teilnehmerinnen und Teilnehmer finanziell an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Doch ist auch diese Förderung an ...

Wer wird gefördert

Eine Aufstiegsförderung können folgende Personengruppen beantragen: Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatiker ...

Leistungen des Arbeitgebers zur Fortbildung

Bei der Antragsstellung sind Leistungen des Arbeitgebers zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren anzugeben. Hier wird der Maßnahmebeitrag um diese Leistungen dann gemindert.

Wichtige Änderungen

Es wird künftig nicht nur die erste, sondern auch eine weitere Fortbildung durch einen Zuschuss und ein zinsgünstiges Darlehen gefördert. Wer die Fortbildung erfolgreich abgeschlossen hat, erhält künftig einen Darlehensnachlass von 25 Prozent. Der Ki ...

Bis wann muss Förderung beantragt werden

Die Förderungsanträge müssen schriftlich an die nach Landesrecht zuständige Behörde gerichtet werden. Die Förderung mit Unterhaltsbeiträgen erfolgt ab Maßnahmebeginn, frühestens jedoch ab dem Antragsmonat. Sie sollte daher rechtzeitig vor Beginn der ...

Wo kann Förderung beantragt werden

In der Regel sind die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zuständig für die Entgegennahme von Förderanträgen und für individuelle Beratung ...

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Views: 3760    Erstellt am: 29.07.2009
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Berufliche Fortbildung mit staatlicher Unterstützung erleichtern

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Ab 1. Juli 2009 wird die berufliche Fortbildung z.B. eines Meisterkurses besser gefördert. Denn zu diesem Zeitpunkt tritt das neue Aufstiegsfortbildungsgesetz (Meister-Bafög) in Kraft. Lesen Sie hier wichtige Informationen, die Ihnen weiterhelfen, wenn Sie eine berufliche Fortbildung planen.

 

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Schritt 1: Ziele der Aufstiegsförderung

Mit der Gesetzesänderung zum 1.Juli d. J. wird das Ziel verfolgt, Teilnehmerinnen und Teilnehmer finanziell an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Doch ist auch diese Förderung an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft, die hier zum Teil angeführt werden.

Schritt 2: Wer wird gefördert

  • Eine Aufstiegsförderung können folgende Personengruppen beantragen:
  • Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatiker, Programmierern, Betriebswirten oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten.
  • Sie müssen über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss vorweisen.

Die Antragsteller dürfen ferner noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildabschluss mindestens gleichwertig ist.

Eine Altersgrenze besteht nicht.

Intro

Kosten: gering hoch

Schwierigkeit: gering hoch


Benötigte Materialien: Antrag, Infos für Weiterbildungsmöglichkeiten, Zuschussbewilligung, Zeugnisse
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