Betriebskostenabrechnung kritisch prüfen

Nach dem vergangenen strengen Winter erwarten sicherlich viele Mieter eine nicht unerhebliche Nachzahlung durch die Betriebskostenabrechnung des Vermieters. Lesen Sie hierzu wichtige Information, damit Sie diese Abrechnung kritisch kontrollieren könn ...

Streitpunkt

Leider gehören Betriebskostenabrechnungen zu den häufigsten Streitpunkten zwischen Mietern und Vermietern. Viele wenden sich deshalb als Mieter an die Mietervereine, denn viele Bürger wundern sich, warum die einzelnen Posten so teuer ausgefallen sind ...

Meinungsverschiedenheiten bei Messtoleranzen

Zwischen dem eingebauten Hauptwasserzähler und der angeschlossenen Wohnungswasserzähler sind oftmals Messdifferenzen festzustellen. Der Vermieter hat allerdings hier das Recht, den am Hauptzähler gemessenen Mehrverbrauch anhand der Werte der Einzelzä ...

Grundsatzentscheidung und Abrechnungsposten

Als Mieter müssen Sie nur die Nebenkosten zahlen, die auch in Ihrem Mietvertrag verankert sind. Die Abrechnungsperiode darf nicht mehr als ein Jahr betragen.   Zu den zulässigen Posten, die in einer Betriebskostenabrechnung beinhaltet sein dürfen zäh ...

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Views: 2127    Erstellt am: 12.04.2010
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Betriebskostenabrechnung kritisch prüfen

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Nach dem vergangenen strengen Winter erwarten sicherlich viele Mieter eine nicht unerhebliche Nachzahlung durch die Betriebskostenabrechnung des Vermieters.

Lesen Sie hierzu wichtige Information, damit Sie diese Abrechnung kritisch kontrollieren können.

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Betriebskostenabrechnung kritisch prüfen


Schritt 1: Streitpunkt

Leider gehören Betriebskostenabrechnungen zu den häufigsten Streitpunkten zwischen Mietern und Vermietern. Viele wenden sich deshalb als Mieter an die Mietervereine, denn viele Bürger wundern sich, warum die einzelnen Posten so teuer ausgefallen sind. Anhand des vom Deutschen Mieterbund erhobenen Betriebskostenspiegels können Sie abschätzen, ob die Durchschnittspreise der Betriebskostenarten pro Quadratmeter bei Ihnen gegeben sind.

Schritt 2: Meinungsverschiedenheiten bei Messtoleranzen

Zwischen dem eingebauten Hauptwasserzähler und der angeschlossenen Wohnungswasserzähler sind oftmals Messdifferenzen festzustellen. Der Vermieter hat allerdings hier das Recht, den am Hauptzähler gemessenen Mehrverbrauch anhand der Werte der Einzelzähler proportional umzulegen. Die Differenz zu den Einzelzählern darf allerdings die 20 Prozent nicht übersteigen, wie viele Gerichtsurteile belegen. Gegebenenfalls muss auf eine Undichtigkeit im Leitungssystem geschlossen und überprüft werden.

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Kosten: gering hoch

Schwierigkeit: gering hoch


Benötigte Materialien: Betriebskostenabrechnung Fachkenntnisse Mietvertrag Beratung
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von HVSOMMER, am 04.02.2012 um 22:33 Uhr

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Infos finden die Mieter auf unserer Homepage:
www.betriebskostenabrechnung-bundesweit.de