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Bewerbungskosten vom Finanzamt zurückholen
Intro
Sie haben sich im Jahre 2009 bei vielen Firmen und Institutionen schriftlich beworben und dadurch hohe Ausgaben erzielt. Auch wenn diese Bewerbungsmappen nicht zum Erfolg geführt haben, sollten Sie die Aufwendungen trotzdem beim Finanzamt geltend machen. Tipps finden Sie in dieser Anleitung.
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Schritt 1: Werbungskosten
Jede Bewerbung ist mit einem finanziellen Aufwand verbunden. Das Steuerrecht erlaubt aber dem Steuerzahler, dass er diese Aufwendungen für die Jobsuche bei seiner Steuererklärung für das betreffende Wirtschaftsjahr als Werbungskosten von seinem zu versteuernden Einkommen absetzen kann.
Schritt 2: Studenten im ersten Berufsjahr
Auch diese Bewerbungskosten um die Bemühungen um einen Arbeitsplatz können Studenten gegenüber dem Finanzamt geltend machen, wenn sie im ersten Berufsjahr den Aufwand angeben. Sie müssen allerdings eine Steuererklärung abgeben, auch wenn sie noch keine Einnahmen erzielt haben, denn die Bewerbungskosten stellen „vorab entstandene Werbungskosten“ dar. Dieser Verlust wird im Folgejahr mit dem zu versteuernden Einkommen verrechnet.
Kosten: gering
hoch
Schwierigkeit: gering
hoch

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