Checkliste vor dem Studium: Worauf Sie und Ihre Eltern beim Kindergeld als Student achten sollten

Kindergeld wird leider nicht unbegrenzt bezahlt. Damit Sie als Student weiter in den Genuss von Kindergeld kommen, gilt es, einige Einkommensgrenzen und Bedingungen zu beachten. Auch Eltern sollten abwägen, ob der zukünftige Kindergeldbezug oder der ...

Alter bei Kindergeldbezug

Der Staat zahlt den Eltern Kindergeld normalerweise bis zum Ende des 25. Lebensjahres, wenn das Kind sich als Student nur ein kleines Zubrot verdient. Dies gilt für alle Kinder, die nach dem 1. Januar 1983 geboren sind: Für diejenigen, die zwischen d ...

Verdienstgrenzen des Kindes

Wenn Ihr "Kind" Einkünfte erzielt, kann der Kindergeldbezug schwierig werden. Für das Steuerjahr 2008 lag die Verdienstsgrenze bei 7 680 Euro. Von ihrem Lohn können die Studierenden eine Pauschale für Werbungskosten in Höhe von 920 Euro abziehen sowi ...

Auszahlstelle für Kindergeld

Die Familienkasse bezahlt auf Antrag das Kindergeld aus. Auf Wunsch kann dies direkt an die volljährigen Kinder erfolgen. Ansprechpartner sind jeweils bei ungeklärter Sachlage Familien- oder Kindergeldkassen der für den Bezirk zuständigen Arbeitsagen ...

Grundsätzlicher Anspruch auf Kindergeld

Grundsätzlicher Anspruch auf Kindergeld haben Eltern nach dem deutschen Einkommensteuergesetz für ihre Kinder nur bis zum 18. Lebensjahr. Danach muss der Familienkasse nachgewiesen werden, ob für das betreffende Kind weiterhin Anspruch auf Kindergeld ...

Einkommensgrenzen

Die maßgebliche Einkommensgrenze bezieht sich bei uns in Deutschland ausschließlich auf das Kind, nicht auf den Verdienst der Eltern.

Angaben zum Studium

Kindergeld wird Jugendlichen bzw. Studierenden nur weiterbezahlt, wenn sie als ordentliche Studierende an einer Hochschule im In- oder Ausland eingeschrieben, d. h. immatrikuliert sind und dies mit Nachweis belegen können. Ein Vollzeitstudium an eine ...

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Maren Sende mir eine private Nachricht
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Checkliste vor dem Studium: Worauf Sie und Ihre Eltern beim Kindergeld als Student achten sollten

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Kindergeld wird leider nicht unbegrenzt bezahlt. Damit Sie als Student weiter in den Genuss von Kindergeld kommen, gilt es, einige Einkommensgrenzen und Bedingungen zu beachten. Auch Eltern sollten abwägen, ob der zukünftige Kindergeldbezug oder der Steuerfreibetrag sich rechnet. Hierzu Fakten, die es sich zum Studieren lohnt.

 

 

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Checkliste vor dem Studium: Worauf Sie und Ihre Eltern beim Kindergeld als Student achten sollten


Schritt 1: Alter bei Kindergeldbezug

Der Staat zahlt den Eltern Kindergeld normalerweise bis zum Ende des 25. Lebensjahres, wenn das Kind sich als Student nur ein kleines Zubrot verdient.

Dies gilt für alle Kinder, die nach dem 1. Januar 1983 geboren sind: Für diejenigen, die zwischen dem 2.Januar 1982 und dem 1. Januar 1983 gibt es noch Geld bis zum 26. Lebensjahr und für früher Geborene noch bis zum 27. Lebensjahr.

Die Sätze belaufen sich für die ersten zwei kindergeldberechtigten Schüler bzw. Studenten auf jeweils 164 Euro pro Monat und für das dritte Kind 170 Euro monatlich. Alle weiteren Anspruchsberechtigten erhalten 195 Euro.

 

Schritt 2: Verdienstgrenzen des Kindes

Wenn Ihr "Kind" Einkünfte erzielt, kann der Kindergeldbezug schwierig werden.

Für das Steuerjahr 2008 lag die Verdienstsgrenze bei 7 680 Euro. Von ihrem Lohn können die Studierenden eine Pauschale für Werbungskosten in Höhe von 920 Euro abziehen sowie Sozialabgaben anrechnen lassen. Beläuft sich das Einkommen dann noch über einer Jahresgrenze von insgesamt 7 680 Euro, wird Kindergeld vorläufig eingestellt.

Nicht vergessen sollte man, dass die Kindergeldkasse auch die Bafög-Bezuschussung bei Ihrer Berechnung mit ansetzt.

Liegt der Studierende dann mit seinem Gesamteinkommen abzüglich Freibeträge darüber, muss das zu Unrecht erhaltene Kindergeld zurückbezahlt werden und die Freibeträge werden auf dem steuerlichen Sektor gestrichen, was sehr schmerzhaft sein kann.

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Kosten: gering hoch

Schwierigkeit: gering hoch


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