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Checkliste vor dem Studium: Worauf Sie und Ihre Eltern beim Kindergeld als Student achten sollten
Intro
Kindergeld wird leider nicht unbegrenzt bezahlt. Damit Sie als Student weiter in den Genuss von Kindergeld kommen, gilt es, einige Einkommensgrenzen und Bedingungen zu beachten. Auch Eltern sollten abwägen, ob der zukünftige Kindergeldbezug oder der Steuerfreibetrag sich rechnet. Hierzu Fakten, die es sich zum Studieren lohnt.
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Schritt 1: Alter bei Kindergeldbezug
Der Staat zahlt den Eltern Kindergeld normalerweise bis zum Ende des 25. Lebensjahres, wenn das Kind sich als Student nur ein kleines Zubrot verdient.
Dies gilt für alle Kinder, die nach dem 1. Januar 1983 geboren sind: Für diejenigen, die zwischen dem 2.Januar 1982 und dem 1. Januar 1983 gibt es noch Geld bis zum 26. Lebensjahr und für früher Geborene noch bis zum 27. Lebensjahr.
Die Sätze belaufen sich für die ersten zwei kindergeldberechtigten Schüler bzw. Studenten auf jeweils 164 Euro pro Monat und für das dritte Kind 170 Euro monatlich. Alle weiteren Anspruchsberechtigten erhalten 195 Euro.
Schritt 2: Verdienstgrenzen des Kindes
Wenn Ihr "Kind" Einkünfte erzielt, kann der Kindergeldbezug schwierig werden.
Für das Steuerjahr 2008 lag die Verdienstsgrenze bei 7 680 Euro. Von ihrem Lohn können die Studierenden eine Pauschale für Werbungskosten in Höhe von 920 Euro abziehen sowie Sozialabgaben anrechnen lassen. Beläuft sich das Einkommen dann noch über einer Jahresgrenze von insgesamt 7 680 Euro, wird Kindergeld vorläufig eingestellt.
Nicht vergessen sollte man, dass die Kindergeldkasse auch die Bafög-Bezuschussung bei Ihrer Berechnung mit ansetzt.
Liegt der Studierende dann mit seinem Gesamteinkommen abzüglich Freibeträge darüber, muss das zu Unrecht erhaltene Kindergeld zurückbezahlt werden und die Freibeträge werden auf dem steuerlichen Sektor gestrichen, was sehr schmerzhaft sein kann.
Kosten: gering
hoch
Schwierigkeit: gering
hoch

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