Das Jahr neigt sich dem Ende und der Steuerzahler überlegt sich wie er Steuern ganz legal ...
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Checkliste: Was ist beim Erbe zu beachten?
Intro
Seit dem 1. Januar 2009 ist das neue Erbschaftsrecht in Kraft und dadurch hat sich einiges für Immobilienbewertung verändert. Lesen Sie selbst für Sie Wissenswertes, damit auch Sie im Erbfall informiert sind und richtig entscheiden können und nicht unnötig Erbschaftssteuer zahlen.
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Schritt 1: Bei Immobilien gilt der Verkehrswert
Grundvermögen, d. h. unbebaute Grundstücke und Immobilien werden zukünftig nach dem Verkehrswert angesetzt, was zu höheren Werten von bis zu 100 Prozent führen kann. Doch im Gegenzug hat die Regierung auch für die Erbenden Vorteile geschaffen: Sie hat die persönlichen Freibeträge erheblich heraufgesetzt und seit 1. Januar d. J. entfällt bei Häusern und Wohnung die Erbschaftsteuer ganz, wenn diese von bestimmten Erben mindestens 10 Jahre nach dem Erbfall selbst genutzt werden. So werden im Ganzen gesehen Familien wesentlich besser gestellt.
Schritt 2: Verkehrswert ist entscheidend
Bisher bevorzugte das alte Erbschaftsrecht Erben von Immobilien gegenüber Erben von Wertpapieren und Bargeld. Die Erbschaftssteuer war in der bisherigen Form verfassungwidrig und muss sich am tatsächlichen Wert des Nachlasses orientieren. Daher ist es notwendig, den Verkehrswert des vererbten Vermögens zu ermitteln. Verkehrswert bedeutet, dass man den Wert anzusetzen hat, den man beim Verkauf der Immobilie derzeit auf dem Markt tatsächlich erzielen würde.
Kosten: gering
hoch
Schwierigkeit: gering
hoch

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