Das Jahr neigt sich dem Ende und der Steuerzahler überlegt sich wie er Steuern ganz legal ...
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| Teilahme bis: 23.07.2012 | Aktuelle Teilnehmerzahl: 2 |
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Schritte
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Checkliste: Was ist beim Erbe zu beachten?
Schritt 6: Beispiel von persönlichem Freibetrag
Bei Steuerklasse I (Erbe) hat der Ehegatte seit 2009 einen Freibetrag von 500 000 Euro, Kind, Stiefkind, Enkel, wenn Eltern verstorben sind 400 000 Euro, Enkel 200 000 Euro und Urenkel, Eltern und Großeltern (nur im Erbfall) 100 000 Euro.
Bei einer Steuerklasse III gelten die Freibeträge für eingetragene Lebenspartner (gleichgeschlechtlich) in Höhe von 500 000 Euro, jedoch einen relativ geringern Freibetrag von 20 000 Euro haben die übrigen Erwerber und Zweckzuwendungen und beschränkt Steuerpflichtige haben sogar einen Freibetrag von nur 2 000 Euro.
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Schwierigkeit: gering
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