Checkliste: Was ist beim Erbe zu beachten?

Seit dem 1. Januar 2009 ist das neue Erbschaftsrecht in Kraft und dadurch hat sich einiges für Immobilienbewertung verändert. Lesen Sie selbst für Sie Wissenswertes, damit auch Sie im Erbfall informiert sind und richtig entscheiden können und nicht u ...

Bei Immobilien gilt der Verkehrswert

Grundvermögen, d. h. unbebaute Grundstücke und Immobilien werden zukünftig nach dem Verkehrswert angesetzt, was zu höheren Werten von bis zu 100 Prozent führen kann. Doch im Gegenzug hat die Regierung auch für die Erbenden Vorteile geschaffen: Sie ha ...

Verkehrswert ist entscheidend

Bisher bevorzugte das alte Erbschaftsrecht Erben von Immobilien gegenüber Erben von Wertpapieren und Bargeld. Die Erbschaftssteuer  war in der bisherigen Form verfassungwidrig und muss sich am tatsächlichen Wert des Nachlasses orientieren. Daher ist ...

Steuerfrei sollen bleiben

In der Familie ohne Steuerbelastung sollen vererbt werden können Immobilien, die folgende Voraussetzungen erfüllen: Die Immobilie muss vom Erblasser selbst genutzt worden sein. Wird diese Immobilie dann an den Ehepartner und an die Kinder oder  Enkel ...

Schenkungen werden attraktiv

Eine Schenkungsstrategie kann weiterhin sinnvoll sein, bei der die hohen persönlichen Freibeträge der Kinder alle zehn Jahre auf das Neue genutzt werden können. Dieser Freibetrag steht nach Ablauf von zehn Jahren nach der Schenkung auch im Erbfall er ...

Gewinner und Verlierer der Reform

Alle nahen Verwandten sind die Gewinner. Für diese Personengruppe haben sich die Feibeträge deutlich erhöht. Dies gilt auch für eingetragene Lebenspartner, für die künftig derselbe Freibetrag wie für Ehepartner gilt: 500 000 Euro. Weiterhin fallen je ...

Beispiel von persönlichem Freibetrag

Bei Steuerklasse I (Erbe) hat der Ehegatte seit 2009 einen Freibetrag von 500 000 Euro, Kind, Stiefkind, Enkel, wenn  Eltern verstorben sind 400 000 Euro, Enkel 200 000 Euro und Urenkel, Eltern und Großeltern (nur im Erbfall) 100 000 Euro.   Bei eine ...

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Tessa Sende mir eine private Nachricht
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Views: 4545    Erstellt am: 24.07.2009
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Checkliste: Was ist beim Erbe zu beachten?

Schritt 5: Gewinner und Verlierer der Reform

Alle nahen Verwandten sind die Gewinner. Für diese Personengruppe haben sich die Feibeträge deutlich erhöht. Dies gilt auch für eingetragene Lebenspartner, für die künftig derselbe Freibetrag wie für Ehepartner gilt: 500 000 Euro. Weiterhin fallen jedoch sie unter die Steuerklasse III – und dies mit deutlich höherem Tarif als bisher.

 

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5.

Kosten: gering hoch

Schwierigkeit: gering hoch


Benötigte Materialien: Kenntnisse im Steuerrecht, Erbschaftsrecht,
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