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Schritte
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Die richtige Krankenkasse auswählen
Schritt 5: Wann könnte ich die Krankenkasse wechseln
Sie könnten Ihre Krankenkasse wechseln, wenn
- Sie 18 Monate Mitglied der Krankenkasse waren (ordentliche Kündigung).Auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers oder Fusion Ihrer Krankenkasse läuft diese Bindungsfrist weiter. Nach dem Kassenwechsel sind Versicherte erneut 18 Monate an ihre "neue" Krankenkasse gebunden, sofern die Kasse Ihre Beitragssätze nicht erhöht.Wenn Sie einen Wahltarif abgeschlossen haben, beträgt Ihre Bindungsfrist 3 Jahre.
- Ihre Krankenkasse erstmalig einen Sonderbeitrag erhebt, den Sonderbeitrag anhebt oder die ausgezahlte Prämie kürzt. (Sonderkündigung). Diese Kündigungsmöglichkeit auf die ersten zwei Monate nach Inkrafttreten der Erhöhung begrenzt. Sowohl bei ordentlicher Kündigung als auch bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate zum Monatsende.
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