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Erstattung Pendlerpauschale rückwirkend ab ersten Kilometer
Intro
Die Abschaffung der so genannten Pendlerpauschale zum 1. Januar 2007 war mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und die eingeführte Regelung verstößt durch das Steueränderungsgesetz 2007 „mangels Begründung“ gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.
Mit der Neuregelung durch das Steueränderungsgesetz 2007 war eingeführt worden, dass nur noch Fernpendler ab dem 21. Kilometer ihre Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte mit 30 Cent pro Kilometer wie Werbungskosten absetzen dürfen.
Hier Infos und Tipps zu diesem Thema:
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Schritt 1: Allgemein
Der Gesetzgeber ist verpflichtet, rückwirkend zum 1. Januar 2007 die Verfassungswidrigkeit durch Umgestaltung der Rechtslage zu beseitigen. Die Finanzämter sind angewiesen, die von Amts wegen zu veranlassende Rückzahlungen für das Jahr 2007 möglichst bald im Jahr 2009 vorzunehmen.
Schritt 2: Nachträgliche Geltendmachung für 2007
Diejenigen Steuerpflichtigen, welche im Vertrauen auf die Gesetzesänderung im abgegebenen Steuerbescheid keine Angaben zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und der Zahl der Arbeitstage gemacht haben, können von dieser Gesetzesänderung profitieren, wenn sie dies nachholen, damit das Finanzamt diese Werbungskosten rückwirkend für das Jahr 2007 berücksichtigen kann.
Prüfen Sie daher Ihre Angaben für das Jahr 2007 und fordern Sie die ungekürzte Pendlerpauschale als Werbungskosten entsprechend in schriftlicher Form nach. Sie erhalten dann vom Finanzamt einen geänderten Steuerbescheid und eine Nachzahlung.
Kosten: gering
hoch
Schwierigkeit: gering
hoch

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