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Erstattung zuviel gezahlte Lohnsteuer / Abgeltungssteuer richtig sichern
Intro
Kaum hat das neue Jahr begonnen, steht die Steuererklärung als wichtiges Thema vor der Tür. Für viele Menschen bedeutet dies ein Sammeln, Ordnen und Zusammenfassen – egal ob früh oder spät, ob mit oder ohne Steuerberater. Was sich bei Ihnen zu sammeln und zu recherchieren lohnt, können Sie in dieser Anleitung nachlesen.
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Schritt 1: Fristen für die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2009
Sofern Sie zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2009 verpflichtet sind, müssen Sie diese bis zum 31.05.2010 abgeben. Mit einer beantragten Fristverlängerung hätten Sie bis Ende September 2010 Zeit. Wenn Sie etwa einen Freibetrag für Werbungskosten auf der Lohnsteuerkarte eingetragen haben, müssen Sie auf jeden Fall eine Steuererklärung dem Finanzamt einreichen.
Schritt 2: Werbungskosten
Für Arbeitnehmer wirken sich Werbungskosten nur steuermindernd aus, wenn sie den bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 920 Euro übersteigen und wenn sie nicht vom Arbeitgeber erstattet wurden. Werbungskosten im Zusammenhang mit Vermietungseinkünften wirken sich z. B. stets steuermindernd aus. Sie sollten daher in jedem Fall in Ihrer Steuererklärung nachgewiesen werden.
Kosten: gering
hoch
Schwierigkeit: gering
hoch

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