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Fachliteratur richtig von Steuer absetzen
Intro
Unter bestimmten Voraussetzungen können steuerpflichtige Arbeitnehmer ihre gekauften Fachbücher, Fachzeitschriften usw. als beruflich veranlasste Aufwendungen mit dem Lohnsteuerjahresausgleich bzw. dem Einkommensteuerbescheid geltend machen. Damit auch Sie keine Fehler machen und Ihre Aufwendungen teilweise wieder erstattet bekommen, sollten Sie sich an ein paar Voraussetzungen halten. Tipps dazu gibt es auf spress.de
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Schritt 1: Eckdaten für Anrechenbarkeit
Fachliteratur kann als Werbungskosten für Arbeitnehmer bzw. Betriebsausgaben bei Selbstständigen und Unternehmen von der Steuer abgesetzt werden. Jetzt sind zwei Gerichtsurteile durch den Bundesfinanzhof (BFH) bekannt, die eine Handhabung klar zum Ausdruck bringen.
Schritt 2: Belegsammlung
Sie müssen Ihre Rechnungen bzw. Quittungen für Fachliteratur (Bücher, Zeitschriften), die Sie aufgrund der beruflichen Voraussetzungen bei der Steuer anrechnen lassen wollen, dem Finanzamt nachweisen. Sammeln Sie also Belege bis zur Einreichung Ihres Steuerbescheides. Die Belege müssen dann mit Namen, Firma, Buchtitel, Datum usw. vollständig nachvollziehbar sein.
Nehmen Sie beispielsweise an einer Weiterbildung teil, die beruflich veranlasst wurde, können Sie selbstverständlich alle Bücher, Schreibmaterial usw. dem Finanzamt problemlos nachweisen. Buchtitel, die eher für private Interessen vermutet werden, sollten genau beschrieben werden, wenn eine Anerkennung vom Finanzamt vorausgesetzt werden will. Sie müssen heutzutage also alles lückenlos gegenüber dem Finanzamt nachweisen können, wenn Sie eine Steuererstattung erwarten können.
Kosten: gering
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Schwierigkeit: gering
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