Manchen Menschen reicht das Einkommen mit einem Job einfach nicht mehr für den Lebensunterhalt ...
Oft scheitern Arbeitssuchende bei der Jobsuche daran, dass die Unternehmen ihre Stellen erst gar ...
Alljährlich ist die Abgabe der Steuererklärung für viele Menschen ein notwendiges ...
Sind Sie bereits darüber informiert, dass die Lohnsteuerkarten für 2011 in Papierform ...
Sie können sich als Arbeitnehmer einen Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen ...
Balkon & Terrassen Wettbewerb
Nimm jetzt an unserem Balkon Wettbewerb teil: Egal welche Anleitung, oder Idee du rund um den Balkon oder Terrasse hast, wir wollen sie sehen! ... mehr erfahren
| Teilahme bis: 23.07.2012 | Aktuelle Teilnehmerzahl: 2 |
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Ferienjobregelungen kennen
Intro
Nicht nur Arbeitgeber sollten wissen, wie Ferienjobs abgerechnet werden können. Wenn Sie als Schüler oder Student während den Sommerferien Ihre finanzielle Situationen durch Hinzuverdienst verbessern wollen, sollten auch Sie die Regeln der Abrechnung kennen und wissen, wie Sie Ihre zuviel bezahlte Lohnsteuer wieder zurückerstattet bekommen.
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Schritt 1: Benötigte Lohnsteuerkarte
Wird die Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag nach der Lohnsteuertabelle ermittelt, muss auch der Arbeitgeber die in der Lohnsteuerkarte eingetragene Lohnsteuerklasse beachten. Arbeiten Sie als Schüler oder Student für mehrere Arbeitgeber auf Lohnsteuerkarte, kann die vorgelegte Lohnsteuerkarte womöglich die Steuerklasse VI enthalten.
Schritt 2: Steuerrückerstattung
Bei Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2010 erhalten Sie als Schüler oder Student die einbehaltenen Steuern meist wieder komplett erstattet. Denn obwohl Sie nur wenige Wochen im Jahr arbeiten, steht Ihnen der volle Werbungskosten-Pauschbetrag von 920 Euro zu.
Kosten: gering
hoch
Schwierigkeit: gering
hoch

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