Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Gründer nutzen

Sie planen mit einer Unternehmensgründung sich im Jahr 2010 selbstständig zu machen? Wenn Sie bestimmte  Voraussetzung erfüllen, können Sie von der freiwilligen Arbeitslosenversicherung profitieren, die man zur Absicherung als Selbstständiger in der ...

Freiwillige Arbeitslosenversicherung

Wer als bisheriger Arbeitnehmer während der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt war, kann die freiwillige Weiterversicherung bei der Agentur für Arbeit beantragen. Dies gilt auch für Personen, die beispi ...

Weitere Bedingungen

Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung hat, wer sich aus einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder aus dem Arbeitslosengeldbezug heraus selbstständig macht. Auch hierzu sollten baldmöglichst die präzisen Bedingungen bei ...

Dauer der Antragstellung

Diese Regelung gilt vorerst bis Ende 2010. Die Bezeichnung "freiwillige Weiterversicherung" macht schon deutlich, dass diese Möglichkeit nur für Leute gedacht ist, die schon vorher, z.B. als Arbeitnehmer, Ersatzdienstleistende, Auszubildende, unselbs ...

Günstige Konditionen für Gründer

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung ist gar nicht so teuer, denn der monatliche Beitrag beläuft sich auf ca. 20 Euro. Wenn der Selbstständige mit seinem Unternehmen scheitert und daher seine Selbstständigkeit aufgeben muss, erhält er Leistungen ...

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Muffy Sende mir eine private Nachricht
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Views: 2016    Erstellt am: 09.01.2010
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Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Gründer nutzen

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Sie planen mit einer Unternehmensgründung sich im Jahr 2010 selbstständig zu machen? Wenn Sie bestimmte  Voraussetzung erfüllen, können Sie von der freiwilligen Arbeitslosenversicherung profitieren, die man zur Absicherung als Selbstständiger in der heutigen Zeit nutzen sollte. Wichtige Informationen finden Sie in dieser Anleitung.

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Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Gründer nutzen


Schritt 1: Freiwillige Arbeitslosenversicherung

Wer als bisheriger Arbeitnehmer während der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt war, kann die freiwillige Weiterversicherung bei der Agentur für Arbeit beantragen. Dies gilt auch für Personen, die beispielsweise Arbeitslosengeld bezogen haben und innerhalb eines Monats nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit diesen Antrag stellen.

Schritt 2: Weitere Bedingungen

Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung hat, wer sich aus einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder aus dem Arbeitslosengeldbezug heraus selbstständig macht. Auch hierzu sollten baldmöglichst die präzisen Bedingungen bei der Agentur für Arbeit abgeklärt werden. Der Antragsteller muss spätestens einen Monat nach Ende der alten Versicherungspflicht eine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit mit mindestens 15 Arbeitsstunden pro Woche nachweisen (durch eine Gewerbeanmeldung z. B.).

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Kosten: gering hoch

Schwierigkeit: gering hoch


Benötigte Materialien: Umfassende Recherchen Antragstellung Beratung bei Agentur für Arbeit Nachweis von Pflichtversicherungszeiten
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