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Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Gründer nutzen
Intro
Sie planen mit einer Unternehmensgründung sich im Jahr 2010 selbstständig zu machen? Wenn Sie bestimmte Voraussetzung erfüllen, können Sie von der freiwilligen Arbeitslosenversicherung profitieren, die man zur Absicherung als Selbstständiger in der heutigen Zeit nutzen sollte. Wichtige Informationen finden Sie in dieser Anleitung.
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Schritt 1: Freiwillige Arbeitslosenversicherung
Wer als bisheriger Arbeitnehmer während der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt war, kann die freiwillige Weiterversicherung bei der Agentur für Arbeit beantragen. Dies gilt auch für Personen, die beispielsweise Arbeitslosengeld bezogen haben und innerhalb eines Monats nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit diesen Antrag stellen.
Schritt 2: Weitere Bedingungen
Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung hat, wer sich aus einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder aus dem Arbeitslosengeldbezug heraus selbstständig macht. Auch hierzu sollten baldmöglichst die präzisen Bedingungen bei der Agentur für Arbeit abgeklärt werden. Der Antragsteller muss spätestens einen Monat nach Ende der alten Versicherungspflicht eine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit mit mindestens 15 Arbeitsstunden pro Woche nachweisen (durch eine Gewerbeanmeldung z. B.).
Kosten: gering
hoch
Schwierigkeit: gering
hoch

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