Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige erheblich teurer

Jetzt sollten Existenzgründer, die noch Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, sich für das kommende Jahr wirklich Gedanken machen, ob sie sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit bei der Arbeitsagentur versichern wollen oder ein Risiko in Kauf nehmen. E ...

Bisheriger geringer Betrag

Bis Ende 2010 belief sich der Betrag für die freiwillige Arbeitslosenversicherung im Westen auf monatlich 17,89 Euro bzw. auf 15,19 Euro im Osten. Dies war recht günstig. Aber ab kommendem Jahr soll dies geändert werden, denn die bestehende Regelung ...

Neue Bezugsgrößen

Die Beiträge für diese Arbeitslosenversicherung berechneten sich bisher aus 25 % der monatlichen Bezugsgröße, sodass bis jetzt Selbstständige sich günstig gegen Arbeitslosigkeit versichern konnten. Sie durften nur die Frist nicht verstreichen lassen, ...

Veränderungen und Anpassungen

Es ist ersichtlich, dass sich die Konditionen für Selbstständige und künftige Existenzgründer verschlechtern werden.  

Lange Kündigungsfristen

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung kann nun erst nach fünf Jahren Laufzeit gekündigt werden, und zwar mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist.

Antragsbeginn

Diese Versicherung kann ab 1.1.2011 innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Selbstständigkeit beantragt werden. Bisher betrugt diese Frist ein Monat. Zuständig ist nach wie vor die Arbeitsagentur des Wohnortes.

Neue Beitragshöhe

Der monatliche Beitrag bemisst sich 2011 an der halben und ab 2012 sogar an der vollen Bezugsgröße laut § 345b SGB III. Somit beläuft sich der Ausgangswert für 2011 auf 2.555,00 EUR (West) bzw. 2.240,00 EUR (Ost), was ab 1.1.2011 in Westdeutschland z ...

Versicherungsausschluss ab 2011

Wer zweimal als Selbständiger Arbeitslosengeld bezieht, wird danach in der Regel nicht mehr als Selbständiger in die Arbeitslosenversicherung aufgenommen.

Vorversicherungszeiten

Innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der Selbstständigkeit muss für mindestens 12 Monate eine Pflichtversicherung zur Arbeitslosenversicherung bestanden haben. Alternativ reicht es aber auch, wenn unmittelbar vor Aufnahme der Tätigkeit Lohner ...

Trotzdem bleibt Versicherung interessant

Weiterhin muss die selbstständige Tätigkeit mindestens 15 Stunden wöchentlich in Anspruch nehmen. Diese wohl vergleichsweise leicht zu tätigende Bedingung ist sogar von Vorteil. Denn der Versicherungsfall tritt schon ein, sobald weniger als 15 Stunde ...

Übergangsregelung - Sonderkündigungsrecht

Selbstständige, die bereits vor dem 31.12.2010 die freiwillige Arbeitslosenversicherung abgeschlossen haben, werden zu den neuen Konditionen automatisch weiterversichert. Wer sich ab 2011 gegen die Fortsetzung entscheiden möchte, kann bis zum bis zum ...

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Muffy Sende mir eine private Nachricht
Mitglied seit: 26.01.2009
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Kommentare: 4

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Views: 940    Erstellt am: 30.12.2010
Kommentare zur Anleitung: 1
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Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige erheblich teurer

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Jetzt sollten Existenzgründer, die noch Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, sich für das kommende Jahr wirklich Gedanken machen, ob sie sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit bei der Arbeitsagentur versichern wollen oder ein Risiko in Kauf nehmen. Erstmals wird das Versichern ab 2011 teurer und eine Anpassung bzw. Steigerung erfolgt dann ab dem Jahr 2012. Lesen Sie hierzu wichtige Änderungen.

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Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige erheblich teurer


Schritt 1: Bisheriger geringer Betrag

Bis Ende 2010 belief sich der Betrag für die freiwillige Arbeitslosenversicherung im Westen auf monatlich 17,89 Euro bzw. auf 15,19 Euro im Osten. Dies war recht günstig. Aber ab kommendem Jahr soll dies geändert werden, denn die bestehende Regelung wird nun unter neuen Rahmenbedingungen weitergeführt.

Schritt 2: Neue Bezugsgrößen

Die Beiträge für diese Arbeitslosenversicherung berechneten sich bisher aus 25 % der monatlichen Bezugsgröße, sodass bis jetzt Selbstständige sich günstig gegen Arbeitslosigkeit versichern konnten. Sie durften nur die Frist nicht verstreichen lassen, dass sie innerhalb des ersten Monats nach der Geschäftsgründung die Versicherung ordentlich beantragt haben. Dies besagt § 28a Abs. 1 Nr. 2 SGB III.

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Kosten: gering hoch

Schwierigkeit: gering hoch


Benötigte Materialien: Kenntnisse über neue Bestimmungen, Bezugsgrößen, Beiträge Kündigungsfristen Versicherngsausschluss Vorversicherungszeiten Abschluss Berechnung Monatsbeiträge
1 Kommentar
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von Adi, am 31.12.2010 um 11:16 Uhr

Gut erklärt! Ich versteh das meistens sonst gar nicht :)