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Gegen Kündigung wegen Eigenbedarf wehren
Intro
In den Medien liest man immer wieder von unwirksamen Versuchen durch Vermieter, in dem sie Eigenbedarf an vermieteten Wohnungen anmelden. Sind auch Sie betroffen und liegt eine Kündigung auf Ihrem Tisch, dann können Sie abklären, ob diese ausgesprochene Kündigung überhaupt rechtswirksam ist.
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Schritt 1: Voraussetzungen überprüfen
Folgende Punkte können Sie zunächst einmal abklären, bevor Sie mit Ihrer Kündigung einverstanden sind:
- Anspruch auf Eigenbedarf
- Kündigungsschreiben
- Berechtigter Personenkreis
- Kündigungsfrist
- Rechtsmissbräuchlicher Eigenbedarf
Schritt 2: Kündigung mit gutem Grund
Der Vermieter beabsichtigt die Wohnung selbst zu nutzen. Dafür muss er vernünftige und nachvollziehbare Gründe angeben, weshalb er gerade Ihre Wohnung dazu benötigt. In der schriftlichen Kündigung muss Ihr Vermieter angeben, für welche Person er die Wohnung benötigt und warum gerade zu dem angegebenen Zeitpunkt. Wenn diese Angaben fehlen, ist die Kündigung unwirksam. In einem solchen Fall hat der Vermieter die Möglichkeit, einen erneuten Versuch mit einer weiteren Ankündigung des Eigenbedarf mit nachvollziehbaren Gründen zu starten. Meist liegt die Kündigung vor, wenn die erwachsenen Kinder der Vermieter in diese Wohnung einziehen wollen.
Kosten: gering
hoch
Schwierigkeit: gering
hoch

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