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Gesetzliche Regelungen helfen bei der Planung der Ferienzeit
Intro
Speziell Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern möchten während den Sommerferien ihren Urlaub gemeinsam mit der Familie verbringen. Das wirft in manchen Betrieben Probleme auf, wenn kein Betriebsurlaub vereinbart wurde.
Als Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollte man trotzdem eine einvernehmliche Lösung finden und dabei die wichtigsten gesetzlichen Regelungen kennen.
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Schritt 1: Urlaubsanspruch nach Eintritt in neue Firma
Sie müssen laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sechs Monate warten bis Sie einen Urlaubsanspruch haben bzw. nehmen können. Wenn Sie nach dem 01. 07. des Jahres Ihre Stelle angetreten haben, können Sie auch nur einen Teilurlaub beanspruchen. Dies wird folgendermaßen berechnet: Jahresurlaub geteilt durch 12 Monate mal die Anzahl der Monate, die Sie bis zum 31. 12. d. J. arbeiten. Wenn Sie mit Ihrem neuen Chef eine spezielle Vereinbarung treffen, können Sie Ihren Urlaub bereits vor Ablauf der o. g. Frist nehmen.
Schritt 2: Terminwünsche seitens des Arbeitgebers und AN
Normalerweise kann Ihr Arbeitgeber nicht bestimmen, wann Sie Ihren Urlaub zu nehmen haben – ausgenommen davon ist die Lösung mit Betriebsferien.
Das bedeutet, dass man Ihre Terminwünsche berücksichtigen muss und auch mindestens einmal pro Jahr 2 Wochen zusammenhängend Urlaub gewährt werden muss. Sonderregelungen sind hiervon zu treffen, wenn die Urlaube mit mehreren Mitarbeitern kollidieren würden. Dann kann Ihr Chef den Zeitwunsch ablehnen und Sie müssen es akzeptieren.
Kosten: gering
hoch
Schwierigkeit: gering
hoch

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