Glühlampen Verbot richtig beachten

Den meisten Deutschen ist bekannt, dass sich auf dem Glühlampensektor etwas verändert hat und nicht mehr alles erlaubt ist. Lesen Sie in dieser Anleitung Informationen zu der seit 1. September d. J. in Kraft getretenen Gesetzesänderung.  

Erste Stufte des Glühlampenverbotes seit 1. September 2009

Bitte beachten Sie als Wohnungsmieter oder Wohnungsbesitzer, dass ab 1. September keine Glühlampen mit mattiertem Glaskörper und keine klaren 100-Watt-Glühbirnen mehr verkauft werden. Viele haben sich deshalb noch einen Vorrat angeschafft und sind in ...

Änderung in den kommenden Jahren

In den folgenden Jahren wird das Verbot auch auf andere wenig effiziente Klarglaslampen ausgedehnt werden. So wird beispielsweise ab 1. 9. 2010 auch das Verbot für 75-Watt-Glühbirnen ausgedehnt.

Was darf noch weiterverkauft werden

Sehr kleine Lampen und Reflektorlampen dürfen vorerst auf unbestimmte Zeit weiter verkauft werden.

Austausch

Sie müssen selbst entscheiden, ob sich der Austausch einer alten Glühbirne lohnt. Dies hängt davon ab, wo und wie lange sie brennt. Beispielsweise wird in den Nebenräumen und Schränken ein Licht selten angeknipst und diese Lampen haben zudem in der R ...

Beliebte Energiesparlampen

Am beliebtesten unter den verschiedenen Lichtfarben für Energiesparlampen waren laut Anfrage wegen Wohnungsrenovierung der Aussage eines Elektro-Fachhandels nach „warmweiße“ Lampen, denn ihr Licht wird meist als recht wohnlich empfunden.

Formen

Energiesparlampen gibt es in Form stabförmiger Leuchtstofflampen und als kleinere Kompaktleuchtstofflampe. Sie können auch dimmbare Modelle erhalten. Für Ihren Wohnbereich können Sie Halogenlampen in drei Formen kaufen und zwar mit Schraubsockel als ...

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Views: 2357    Erstellt am: 09.07.2009
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Glühlampen Verbot richtig beachten

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Den meisten Deutschen ist bekannt, dass sich auf dem Glühlampensektor etwas verändert hat und nicht mehr alles erlaubt ist. Lesen Sie in dieser Anleitung Informationen zu der seit 1. September d. J. in Kraft getretenen Gesetzesänderung.

 

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Glühlampen Verbot richtig beachten


Schritt 1: Erste Stufte des Glühlampenverbotes seit 1. September 2009

Bitte beachten Sie als Wohnungsmieter oder Wohnungsbesitzer, dass ab 1. September keine Glühlampen mit mattiertem Glaskörper und keine klaren 100-Watt-Glühbirnen mehr verkauft werden. Viele haben sich deshalb noch einen Vorrat angeschafft und sind in den nächsten Wochen noch versorgt.

 

Glühlampen Verbot richtig beachten


Schritt 2: Änderung in den kommenden Jahren

In den folgenden Jahren wird das Verbot auch auf andere wenig effiziente Klarglaslampen ausgedehnt werden. So wird beispielsweise ab 1. 9. 2010 auch das Verbot für 75-Watt-Glühbirnen ausgedehnt.

Glühlampen Verbot richtig beachten


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Kosten: gering hoch

Schwierigkeit: gering hoch


Benötigte Materialien: Zugelassene Energiesparlampen Beleuchtung Auswechselbare Leuchtkörper Kenntnisse in el. Themenbereich
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