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KfW Fördermittel für die Gebäudesanierung nutzen
Intro
Besitzen Sie ein älteres Wohnhaus und beabsichtigen Sie dieses für Ihren Eigenbedarf in naher Zukunft zu sanieren, sollten Sie die Möglichkeit der Fördermaßnahmen durch Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen nutzen. Mit dieser Anleitung werden wichtige Informationen und Schritte zur Beantragung aufgezeigt.
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Schritt 1: Energieeffizient sanieren mit dem neuen Förderprogramm seit dem 1. April 2009
Im Rahmen des KfW-Programmes „Energieeffizient Sanieren“ können Sie Ihre Gebäudesanierungsmaßnahmen, die Sie wegen Energieeinsparung und Verringerung des CO2-Ausstoßes planen, mit Kredit- und Zuschüssen finanziell erleichtern. Diese Möglichkeit der Zuschussgewährung ist ausschließlich für Privateigentümer von Ein- und Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen vorgesehen, die keine Kreditförderung in Anspruch nehmen.
Zusätzlich können Sie für die Baubegleitung, den Austausch von Nachtstromspeicherheizungen sowie Ihre Heizungsoptimierung zusätzlich eine Sonderförderung beantragen.
Schritt 2: Zwei Möglichkeiten zur Sonderförderung und Kombinationsmöglichkeiten
Sanierung zum KfW-Effizienzhaus:
Gefördert werden Maßnahmen, die dazu beitragen, das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses zu erreichen. KfW-Effizienzhäuser dürfen den Jahresprimärenergiebedarf und Wärmeverlust eines entsprechenden Neubaus nach der Energieeinsparverordnung 2007 nicht überschreiten (KfW-Effizienzhaus 100). Beim KfW-Effizienzhaus 70 müssen diese Werte beispielsweise um mindestens 30 Prozent darunter liegen.
Die einzelnen Maßnahmen und das angestrebte energetische Niveau müssen von einem Sachverständigen bestätigt werden. Daher ist umfassende Beratung zu empfehlen und für Laien sowieso nötig.
Einzelmaßnahmen bzw. freie Kombination von einzelnen Maßnahmen
Gefördert werden einzelne Maßnahmen wie zum Beispiel Wärmedämmung, Erneuerung der Fenster sowie der Austausch Ihrer Heizung oder Einbau einer Lüftungsanlage. Diese Maßnahmen können Sie frei miteinander kombinieren. Der KfW-Finanzierungsanteil kann dabei bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten betragen, bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus maximal 75.000 Euro, bei Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenkombinationen maximal 50.000 Euro. Wenn die Sanierungsmaßnahmen die Anforderungen des KfW-Effizienzhauses erfüllen, wird zusätzlich ein Tilgungszuschuss von 5 Prozent (KfW-Effizienzhaus 100) bzw. 12,5 Prozent (KfW-Effizienzhaus 70) des Zusagebetrages gewährt.
Kosten: gering
hoch
Schwierigkeit: gering
hoch

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