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Kontrollmöglichkeiten der Finanzämter durch Kontenabfrage
Intro
Durch die Möglichkeit der Kontenabfrage haben die Finanzämter auch Normalbürger im Visier und Steuerfahnder wird durch die Einführung einer Personenkennziffer das Nachforschen nach nicht versteuerten Einnahmen erleichtert.
Hier Infos zu diesem Themenbereich:
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Schritt 1: Kontenabfrage
Wenn jemand gut verdient und in der Steuererklärung Zinseinnahmen weit unter dem Sparerfreibetrag angibt, macht sich beim Finanzamt auf die Dauer verdächtig.
Was früher den Finanzbeamten beinahe unmöglich war, ist heutzutage zur Routine geworden. Über das Bundeszentralamt für Steuern kann das Finanzamt alle Konten der Steuerzahler einsehen.
So ist die Kontenabfrage Alltag geworden und nicht nur Spitzenverdiener werden kontrolliert, sondern auch Normalbürger.
Auch Arbeitsämter, Sozialämter und Gerichte dürfen jetzt die Kontodaten einsehen. Dies gilt auch bei Anträgen auf Wohngeld, Erziehungsgeld oder Bafög-Beantragung.
Schritt 2: Steuernummer (ID-Nummer)
Jeder Bürger hat jetzt eine persönliche Steueridentifikationsnummer. Sie wird zentral verwaltet, ein Leben lang gespeichert und erst 20 Jahre nach dem Tode gelöscht. So ersetzt jetzt die neue Nummer die bisherige Steuernummer.
Kosten: gering
hoch
Schwierigkeit: gering
hoch

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