Lohnnebenkosten als Arbeitgeber richtig berechnen

Nicht nur der anzusetzende Bruttolohn für den Arbeitnehmer – ob Facharbeiter oder im Angestelltenverhältnis – bringt Kosten für das Unternehmen mit sich. Es fallen noch zusätzliche Lohnnebenkosten an, die in die Kalkulation mit einfließen müssen, wen ...

Begriffserklärung Lohnnebenkosten

Unter dem Begriff „Lohnnebenkosten“ – man spricht auch von Personalnebenkosten, Personalzusatzkosten, Lohnzusatzkosten - werden die Kosten verstanden, die beim Arbeitgeber zusätzlich zum ausgezahlten Lohn anfallen. Die sind insbesondere die Arbeitgeb ...

Berechnungsgrundlage

Berechnungsgrundlage für die gesamten Ermittlungen der Lohnnebenkosten stellt immer der Bruttolohn dar. Von hier aus sind dann die Lohnzuschläge und Abgaben durch den Arbeitgeber zu ermitteln.

Anteilige Rentenversicherung

Der Bruttolohn ist mit einem festgelegten Prozentsatz als Arbeitgeberanteil zu ermitteln, die er an die Rentenversicherungsanstalt bzw. an die Knappschaft abzuführen hat. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen normalerweise die Pflichtbeiträge zur Rente ...

Wichtiger Hinweis

Halten Sie sich als Fachkraft in der Lohnbuchhaltung, in der Kalkulation oder als Geschäftsleiter stets auf dem Laufenden, da sich diese Sätze mit jeder Reform ändern können.

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Nicky20 Sende mir eine private Nachricht
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Lohnnebenkosten als Arbeitgeber richtig berechnen

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Nicht nur der anzusetzende Bruttolohn für den Arbeitnehmer – ob Facharbeiter oder im Angestelltenverhältnis – bringt Kosten für das Unternehmen mit sich. Es fallen noch zusätzliche Lohnnebenkosten an, die in die Kalkulation mit einfließen müssen, wenn schließlich für die Produkte oder Dienstleistungen Gewinne erzielt werden wollen. Gerade am Jahresende muss also auf eventuelle Gesetzesänderungen für das kommende Jahr 2011 hinsichtlich der Lohnnebenkosten geachtet werden.

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Lohnnebenkosten als Arbeitgeber richtig berechnen


Schritt 1: Begriffserklärung Lohnnebenkosten

Unter dem Begriff „Lohnnebenkosten“ – man spricht auch von Personalnebenkosten, Personalzusatzkosten, Lohnzusatzkosten - werden die Kosten verstanden, die beim Arbeitgeber zusätzlich zum ausgezahlten Lohn anfallen. Die sind insbesondere die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung.Zu den Lohnnebenkosten auf Arbeitgeberseite werden oft auch Leistungen wie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, der Tarifurlaub und andere zusätzliche tariflich oder einzelvertraglich vereinbarte Zusatzleistungen gezählt. Beispiel hierfür sind Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Mehrarbeits- bzw. Sonderzuschlagszahlungen.Eine kleine Tabelle nach dem Stand 2009 soll Ihnen Informationen geben, die für 2011 sicherlich abgeklärt werden sollten, denn Krankenkassenbeitrag usw. ändern sich ständig und müssen somit aktualisiert werden.ArtStandBeitrag ArbeitgeberBeitrag ArbeitnehmerErläuterungRentenversicherung20109,95 %9,95 % Gesetzliche Krankenversicherung (abklären für 2011)20107,00 %7,9 % Arbeitslosenversicherung20101,4 %1,4 % Pflegeversicherung20100,975 %0,975 %Änderung für kinderlose AN über 23 Jahre 2,2 % Dies stellt nur eine Übersicht dar für 2010/2011 und muss bei den entsprechenden Versicherungsanstalten oder in den Medien aktualisiert oder zumindest überprüft werden.    

Schritt 2: Berechnungsgrundlage

Berechnungsgrundlage für die gesamten Ermittlungen der Lohnnebenkosten stellt immer der Bruttolohn dar. Von hier aus sind dann die Lohnzuschläge und Abgaben durch den Arbeitgeber zu ermitteln.
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Kosten: gering hoch

Schwierigkeit: gering hoch


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