Lohnsteuerermäßigung für 2010 rechtzeitig nutzen

Sie können sich als Arbeitnehmer einen Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte  eintragen lassen. Was für Vorteile dies bringt, können Sie in dieser Anleitung nachlesen.

Freibetrag auf Lohnsteuerkarte

Für Werbungskosten, Sonderausgaben sowie außergewöhnliche Belastungen, die Ihnen voraussichtlich in diesem Jahr entstehen, können Sie sich einen Freibetrag auf Ihrer bereits beim Arbeitgeber abgegebenen Lohnsteuerkarte beim Finanzamt nachträglich ein ...

Schriftlicher Antrag

Der erforderliche schriftliche Antrag für die Lohnsteuerermäßigung können Sie für das Jahr 2010 noch bis zum 30.11.2010 stellen.

Änderung

Die Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010 soll die Letzte sein, die Sie in Papierform erhalten. Diese soll auch für das Jahr 2011 gültig sein. In den Folgejahren werden dann die Angaben den Arbeitgebern über eine zentrale Datenbank elektronisch zur Verfü ...

Beratung in Anspruch nehmen

Durch die Komplexität des Steuerrechtes sollten sich Arbeitnehmer in Zweifelsfällen an einen Steuerberater, Steuerbevollmächtigen, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder einen Lohnsteuerhilfeverein wenden.

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Views: 2057    Erstellt am: 04.01.2010
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Lohnsteuerermäßigung für 2010 rechtzeitig nutzen

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Sie können sich als Arbeitnehmer einen Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte  eintragen lassen. Was für Vorteile dies bringt, können Sie in dieser Anleitung nachlesen.

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Lohnsteuerermäßigung für 2010 rechtzeitig nutzen


Schritt 1: Freibetrag auf Lohnsteuerkarte

Für Werbungskosten, Sonderausgaben sowie außergewöhnliche Belastungen, die Ihnen voraussichtlich in diesem Jahr entstehen, können Sie sich einen Freibetrag auf Ihrer bereits beim Arbeitgeber abgegebenen Lohnsteuerkarte beim Finanzamt nachträglich eintragen lassen. Voraussetzung dafür ist, dass die den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro übersteigenden Werbungskosten sowie die Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen nachweislich mehr als 600 Euro betragen.

Schritt 2: Schriftlicher Antrag

Der erforderliche schriftliche Antrag für die Lohnsteuerermäßigung können Sie für das Jahr 2010 noch bis zum 30.11.2010 stellen.

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Kosten: gering hoch

Schwierigkeit: gering hoch


Benötigte Materialien: Antragsformular Beratung Kenntnisse im Steuerrecht Einkommen Aufwendungen
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