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Mietminderung – wie mindere ich Miete richtig
Intro
Heizung kaputt im Winter? Über die Hälfte der Deutschen wohnt in Mietwohnungen. Dabei treten nicht nur bei alten Gebäuden regelmäßig Schäden oder Beeinträchtigungen auf, welche den Mieter stören. In diesen Fällen kann er unter Umständen eine Minderung seiner Miete verlangen und durchsetzen. Allerdings gilt es dazu einiges zu beachten, wie ich im Folgenden darlegen werde.
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Schritt 1: Dokumentieren der Mängel
Treten Mängel auf, ist der Mieter in der Beweispflicht. Deswegen sollte er möglichst genau den Mangel dokumentieren. Handelt es sich um Schäden, fotografieren Sie diese und zeigen Sie diese möglichst neutralen Zeugen. Handelt es sich z.B. um Lärmbelästigungen, führen Sie ein Tagebuch, in welchem Sie genaue Uhrzeit und Dauer festhalten. Wollen Sie ganz sicher gehen, lassen Sie von einem Sachverständigen den Mangel aufnehmen und dokumentieren. Das kann aber schnell viel Geld kosten und rentiert sich nur bei größeren Schäden und der Vermieter sich nicht einsichtig zeigt.
Schritt 2: Vermieter informieren
Es ist wichtig, dass der Vermieter so schnell wie möglich von dem Mangel erfährt, denn er muss Gelegenheit haben, diesen in einer angemessenen Frist abstellen zu können. Deswegen ist es wichtig, dass Sie den Vermieter mit einer Frist auffordern den Mangel zu beseitigen und ansonsten eine Minderung der Miete ankündigen. Aus Nachweisgründen versenden Sie die Aufforderung zur Mangelbeseitigung unter Zeugen und als Einschreiben mit Rückschein.
Kosten: gering
hoch
Schwierigkeit: gering
hoch

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von , am 25.09.2008 um 10:51 Uhr
Passend dazu gibt es auch eine Anleitung, wie man Mietminderung bei zu groß ausgewiesener Wohnfläche geltend macht: http://www.expli.de/anleitung/korrekte-wohnflaechenberechnung-bei-dachschraegen-884/von , am 31.03.2009 um 11:22 Uhr
Danke für die Tipps!