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Mietminderung – wie mindere ich Miete richtig
Schritt 3: Höhe der Mietminderung
Die Höhe der Mietminderung führt sehr oft zu Streitigkeiten. Für die allermeisten Mängel haben sich aber durch die Rechtssprechung Richtwerte ergeben. Dies können Sie in Broschüren des Mieterbundes (Tel. 0 30/22 32 30; http://www.dmb.de/) nachlesen. Generell richtet sich die Minderung nach Grad der Beeinträchtigung. So sind z.B. bei Defekt der einzigen Dusch- und Waschmöglichkeit 33% Minderung üblich (Amtsgericht Köln, 206 C 85/95). Fällt sogar im Winter die Heizung komplett aus, sind 75 Prozent gerechtfertigt (Landgericht Berlin, Az. 64 S 291/91).
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