Mietminderung – wie mindere ich Miete richtig

Heizung kaputt im Winter? Über die Hälfte der Deutschen wohnt in Mietwohnungen. Dabei treten nicht nur bei alten Gebäuden regelmäßig Schäden oder Beeinträchtigungen auf, welche den Mieter stören. In diesen Fällen kann er unter Umständen eine Minderun ...

Dokumentieren der Mängel

Treten Mängel auf, ist der Mieter in der Beweispflicht. Deswegen sollte er möglichst genau den Mangel dokumentieren. Handelt es sich um Schäden, fotografieren Sie diese und zeigen Sie diese möglichst neutralen Zeugen. Handelt es sich z.B. um Lärmbelä ...

Vermieter informieren

Es ist wichtig, dass der Vermieter so schnell wie möglich von dem Mangel erfährt, denn er muss Gelegenheit haben, diesen in einer angemessenen Frist abstellen zu können. Deswegen ist es wichtig, dass Sie den Vermieter mit einer Frist auffordern den M ...

Höhe der Mietminderung

Die Höhe der Mietminderung führt sehr oft zu Streitigkeiten. Für die allermeisten Mängel haben sich aber durch die Rechtssprechung Richtwerte ergeben. Dies können Sie in Broschüren des Mieterbundes (Tel. 0 30/22 32 30; http://www.dmb.de/) nachlesen. ...

Mängel selbst beheben

Hat der Mieter innerhalb der angesetzten Frist den Mangel nicht behoben, darf der Mieter sich eigenständig um die Mangelbeseitigung kümmern. Die entstandenen Kosten darf er mit der nächsten Miete verrechnen.

Miete mindern

Alternativ können Sie auch bis zum fünffachen des Minderungsbetrages von der Miete zurückhalten bis der Mangel beseitigt ist. Allerdings müssen Sie dann später den Betrag zurückzahlen. Übrigens: In dringenden Notfällen muss der Mieter sogar von recht ...

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Martin Sende mir eine private Nachricht
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Views: 6804    Erstellt am: 20.09.2008
Kategorien: Haushalt & Garten
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Mietminderung – wie mindere ich Miete richtig

Schritt 3: Höhe der Mietminderung

Die Höhe der Mietminderung führt sehr oft zu Streitigkeiten. Für die allermeisten Mängel haben sich aber durch die Rechtssprechung Richtwerte ergeben. Dies können Sie in Broschüren des Mieterbundes (Tel. 0 30/22 32 30; http://www.dmb.de/) nachlesen. Generell richtet sich die Minderung nach Grad der Beeinträchtigung. So sind z.B. bei Defekt der einzigen Dusch- und Waschmöglichkeit 33% Minderung üblich (Amtsgericht Köln, 206 C 85/95). Fällt sogar im Winter die Heizung komplett aus, sind 75 Prozent gerechtfertigt (Landgericht Berlin, Az. 64 S 291/91).

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3.

Kosten: gering hoch

Schwierigkeit: gering hoch


Benötigte Materialien: Fotoapparat
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