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Intro
Manchen Menschen reicht das Einkommen mit einem Job einfach nicht mehr für den Lebensunterhalt aus und sie suchen eine zusätzliche Verdienstmöglichkeit neben Ihrem Ganztagsjob oder bei einer kurzfristigen Beschäftigung.
Lesen Sie hierzu wichtige Information hinsichtlich der Besteuerung von zusätzlichem Einkommen.
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Schritt 1: Kurzfristige Jobs
Im Sinne des Sozialversicherungsgesetzes hat derjenige, welcher maximal für zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr beschäftigt ist, einen so genannten kurzfristigen Job.
Trifft dies bei Ihnen zu, sind Sie von der Sozialverscherungspflicht befreit. Warnung: Sie dürfen aber Ihre Aushilfstätigkeit nicht beim Arbeitgeber Ihrer Hauptbeschäftigung ausüben.
Schritt 2: 400-Euro-Minijob
Neben einem versicherungspflichtigen Hauptjob ist ein 400-Euro-Job im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung für Sie als Arbeitnehmer versicherungs- und beitragsfrei. Der Arbeitgeber zahlt pauschale Beiträge und Abgaben an die Minijob-Zentrale. Bei Fragen wenden Sie sich diesbezüglich an die Minijob-Zentrale unter 01801/2005045 oder informieren Sie sich direkt im Internet unter www.minijob-zentrale.de.
Kosten: gering
hoch
Schwierigkeit: gering
hoch

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