Mit Zweitjob zusätzlich Geld verdienen & Steuer sparen

Manchen Menschen reicht das Einkommen mit einem Job einfach nicht mehr für den Lebensunterhalt aus und sie suchen eine zusätzliche Verdienstmöglichkeit neben Ihrem Ganztagsjob oder bei einer kurzfristigen Beschäftigung. Lesen Sie hierzu wichtige Info ...

Kurzfristige Jobs

Im Sinne des Sozialversicherungsgesetzes hat derjenige, welcher maximal für zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr beschäftigt ist, einen so genannten kurzfristigen Job. Trifft dies bei Ihnen zu, sind Sie von der Sozialverscherungspflicht be ...

400-Euro-Minijob

Neben einem versicherungspflichtigen Hauptjob  ist ein 400-Euro-Job im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung für Sie als Arbeitnehmer versicherungs- und beitragsfrei. Der Arbeitgeber zahlt pauschale Beiträge und Abgaben an die Minijob-Zentrale. Be ...

Provisionsjob

Als Provisionsjobs bezeichnet man Tätigkeiten, bei denen man für den Weiterverkauf von Waren Provision erzielt. Zu den wachsenden Branchen im Direktvertrieb gehören zurzeit Haushaltswaren, Lebensmittel, Bücher, Nahrungsergänzungsmittel und viele ande ...

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Tina Sende mir eine private Nachricht
Mitglied seit: 06.02.2009
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Views: 3401    Erstellt am: 11.09.2009
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Manchen Menschen reicht das Einkommen mit einem Job einfach nicht mehr für den Lebensunterhalt aus und sie suchen eine zusätzliche Verdienstmöglichkeit neben Ihrem Ganztagsjob oder bei einer kurzfristigen Beschäftigung.

Lesen Sie hierzu wichtige Information hinsichtlich der Besteuerung von zusätzlichem Einkommen.

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Mit Zweitjob zusätzlich Geld verdienen & Steuer sparen


Schritt 1: Kurzfristige Jobs

Im Sinne des Sozialversicherungsgesetzes hat derjenige, welcher maximal für zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr beschäftigt ist, einen so genannten kurzfristigen Job.

Trifft dies bei Ihnen zu, sind Sie von der Sozialverscherungspflicht befreit. Warnung: Sie dürfen aber Ihre Aushilfstätigkeit nicht beim Arbeitgeber Ihrer Hauptbeschäftigung ausüben.

Schritt 2: 400-Euro-Minijob

Neben einem versicherungspflichtigen Hauptjob  ist ein 400-Euro-Job im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung für Sie als Arbeitnehmer versicherungs- und beitragsfrei. Der Arbeitgeber zahlt pauschale Beiträge und Abgaben an die Minijob-Zentrale. Bei Fragen wenden Sie sich diesbezüglich an die Minijob-Zentrale unter 01801/2005045 oder informieren Sie sich direkt im Internet unter www.minijob-zentrale.de.

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Kosten: gering hoch

Schwierigkeit: gering hoch


Benötigte Materialien: Jobangebote Kenntnisse im Steuerrecht
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