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Richtiges Verhalten bei Kurzarbeit im Betrieb
Intro
In vielen Betrieben wackeln die Jobs. Hier in dieser Anleitung finden Sie Wissenswertes was Sie als Arbeitnehmer beachten sollten.
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Schritt 1: Kurzarbeit
Wenn Aufträge ausbleiben, wird als Erstes über Entlassungen nachgedacht, um die Personalkosten zu senken. Das muss jedoch nicht sein, denn mit dem Instrument „Kurzarbeit“ gibt es die Möglichkeit, trotz Auftragsmangel Arbeitsplätze zu sichern. Dies gilt für alle Branchen und auch alle Betriebsgrößen.
Kurzarbeit hat für Betriebe und Arbeitnehmer Vorteile. Die Arbeitsagenturen sichern mit dem Kurzarbeitergeld das finanzielle Auskommen der betroffenen Arbeitnehmer. Es entspricht ungefähr dem Arbeitslosengeld I (Personen mit mindestens einem Kind im Haushalt erhalten 67 Prozent vom letzten Nettogehalt, alle übrigen 60 Prozent). Nach aktuellem Stand wird Kurzarbeitergeld bis zu 18 Monaten bezahlt und soll bis auf 24 Monate erhöht werden.
Schritt 2: Bedingungen für Kurzarbeitgewährung durch die Arbeitsagentur
Zeitguthaben aus Überstundenkonten oder Gleitzeit sind zunächst abzubauen, sowie der Erholungsurlaub anteilig aufgebraucht werden, bevor die Bundesagentur den Betrieben Kurzarbeitergeld gewährt. Kurzarbeitergeld wird dann vom Arbeitgeber ausbezahlt.
Kosten: gering
hoch
Schwierigkeit: gering
hoch

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