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Rückerstattung Steuern & Gebühren von nichtgenutzten Flügen
Intro
Flug verpasst oder nicht angetreten, Ticket verfallen – viele denken, da gibt es in solchen Fällen oft keinen Cent des Flugpreises zurück. Was die Wenigsten wissen: Kunden haben zumindest Anspruch auf Erstattung von Steuern und Gebühren, wenn sie ihren Flug nicht angetreten haben. Da besonders bei Billigfliegern dieser Posten aber den größten Teil des Flugpreises ausmachen, kann man so viel Geld zurückerstattet bekommen. Weil manche Airlines diese Posten oftmals aber gar nicht weiter aufschlüsseln, droht ihnen jetzt Ärger mit der Europäischen Union.
Diese Anleitung zeigt, wie man vorgehen muss, um sein Recht auf Rückerstattung der Steuern und Gebühren beim Ticketpreis von nichtangetretenen Flügen durchzusetzen.
Bild: http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:FGSPH.jpg (Lizenz: Creative Commons Attribution ShareAlike 2.5)
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Schritt 1: Welcher Teil des Tickets wird erstattet?
Schritt 2: Vorgehen zur Rückerstattung
Von sich aus geht keine Airline auf die Käufer von nicht genutzten Tickets zu. Man muss sie darauf hinweisen, da sie natürlich lieber das Geld für sich behalten wollen. Es gibt mehrere Möglichkeit dies zu tun. Zumeist geschieht das per Telefon, E-Mail oder Brief unter Angabe der Buchungsnummer bzw. durch Einreichen der Tickets oder der Buchungsbestätigung inkl. Ticketnummer. Angesichts teurer Telefon-Hotlines rate ich zur E-Mail. Manche Fluggesellschaften wie z.B. Germanwings haben auch ein Internet-Formular, in das Kunden ihre Rückerstattungs-Wünsche eintragen können.
Bild: http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Flugschein.JPG (Lizenz: Public Domain)
Kosten: gering
hoch
Schwierigkeit: gering
hoch

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