Steuern sparen bei Bezug von Kurzarbeit Geld

Vielen Arbeitnehmern ist nicht bekannt, dass Kurzarbeitergeld am Jahresende evtl. durch die Steuerprogression versteuert werden muss und sie sind entsetzt, dass eine Nachzahlungsforderung auf sie zukommt. Lesen Sie hierzu Wissenswertes, damit Sie inf ...

Kurzarbeitergeld zunächst steuerfreier Bezug

Nicht nur die Automobilbranche und der Maschinenbau sind vom Auftragsrückgang betroffen. So trifft es leider immer mehr Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld beziehen. Im Moment ist dieses Geld steuerfrei, sorgt aber in vielen Fällen dafür, dass die Emp ...

Steuererklärung

Leistungsbezieher von Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld müssen als Alleinstehende und Ehepaare eine Steuererklärung abgeben, wenn diese Leistungen höher als 410 Euro im Jahr sind. Bei der Jahresabrechnung erhöhen diese Lohnersatzleistungen dann die ...

Vorsichtsmaßnahme wegen evtl. Steuernachzahlung

Damit Sie am Jahresende bzw. im Folgejahr bei Einreichung Ihres Steuerbescheides nicht in Zahlungsschwierigkeiten bei Nachzahlungsforderung seitens des Finanzamtes kommen, sollten Sie während des Jahres bereits Geld zurücklegen.

Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld

Leistet Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld, handelt es sich steuerrechtlich um Arbeitsentgelt, das  brutto ausgezahlt wird. Dieser Bruttobetrag muss voll versteuert werden. Hier bestehen also keine Besonderheiten.  

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Views: 3260    Erstellt am: 10.08.2009
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Steuern sparen bei Bezug von Kurzarbeit Geld

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Vielen Arbeitnehmern ist nicht bekannt, dass Kurzarbeitergeld am Jahresende evtl. durch die Steuerprogression versteuert werden muss und sie sind entsetzt, dass eine Nachzahlungsforderung auf sie zukommt. Lesen Sie hierzu Wissenswertes, damit Sie informiert sind.

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Steuern sparen bei Bezug von Kurzarbeit Geld


Schritt 1: Kurzarbeitergeld zunächst steuerfreier Bezug

Nicht nur die Automobilbranche und der Maschinenbau sind vom Auftragsrückgang betroffen. So trifft es leider immer mehr Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld beziehen. Im Moment ist dieses Geld steuerfrei, sorgt aber in vielen Fällen dafür, dass die Empfänger später für ihr Arbeitseinkommen noch Steuern nachzahlen müssen. Zunächst sind z.B. Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder andere Lohnersatzleistungen steuerfrei.

Diese Bezüge muss der Steuerpflichtige jedoch stets in seiner Steuererklärung angeben. Diese so genannten steuerfreien Einnahmen können jedoch den persönlichen Steuersatz so erhöhen, dass der Steuerpflichtige durch diese Einnahmen mehr Einkommensteuer (Progressionsvorbehalt) als ohne diese steuerfreien Einnahmen zu zahlen hat.

Schritt 2: Steuererklärung

Leistungsbezieher von Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld müssen als Alleinstehende und Ehepaare eine Steuererklärung abgeben, wenn diese Leistungen höher als 410 Euro im Jahr sind. Bei der Jahresabrechnung erhöhen diese Lohnersatzleistungen dann die Steuern, die das Finanzamt für ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen errechnet und verlangt.

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