Dem Finanzamt passieren immer wieder Fehler und deshalb sollte niemand dem Steuerbescheid blind ...
Privatleute können Ausgaben für Helfer rund um den Haushalt steuerlich geltend machen und ...
Wer bereits während des Jahres Belege für die jährliche Steuererklärung ...
Der Beitrag für die gesetzlichen Krankenkassen sinkt ab Juli d. J. von 15,5 % auf 14,9 %. Doch ...
Einige Regeln sind zu beachten, wenn man 2009 Kapitalerträge erzielt. Bevor ein Sparer ...
Balkon & Terrassen Wettbewerb
Nimm jetzt an unserem Balkon Wettbewerb teil: Egal welche Anleitung, oder Idee du rund um den Balkon oder Terrasse hast, wir wollen sie sehen! ... mehr erfahren
| Teilahme bis: 23.07.2012 | Aktuelle Teilnehmerzahl: 2 |
|
Perfektes Raumklima - Luft-Entfeuchter Special! Brauchbare Tipps, leichte Anleitungen sowie viele Anregungen finden Sie im Luft-Entfeuchter Special Weitere Infos... |
Anleitung an einen Freund senden
- Senden an *
- Name *
- Von *
- Betreff
- * Pflichtfelder
Steuern sparen bei Bezug von Kurzarbeit Geld
Intro
Vielen Arbeitnehmern ist nicht bekannt, dass Kurzarbeitergeld am Jahresende evtl. durch die Steuerprogression versteuert werden muss und sie sind entsetzt, dass eine Nachzahlungsforderung auf sie zukommt. Lesen Sie hierzu Wissenswertes, damit Sie informiert sind.
Melden Sie sich kostenlos an, um diese Werbung dauerhaft auszublenden.
Schritt 1: Kurzarbeitergeld zunächst steuerfreier Bezug
Nicht nur die Automobilbranche und der Maschinenbau sind vom Auftragsrückgang betroffen. So trifft es leider immer mehr Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld beziehen. Im Moment ist dieses Geld steuerfrei, sorgt aber in vielen Fällen dafür, dass die Empfänger später für ihr Arbeitseinkommen noch Steuern nachzahlen müssen. Zunächst sind z.B. Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder andere Lohnersatzleistungen steuerfrei.
Diese Bezüge muss der Steuerpflichtige jedoch stets in seiner Steuererklärung angeben. Diese so genannten steuerfreien Einnahmen können jedoch den persönlichen Steuersatz so erhöhen, dass der Steuerpflichtige durch diese Einnahmen mehr Einkommensteuer (Progressionsvorbehalt) als ohne diese steuerfreien Einnahmen zu zahlen hat.
Schritt 2: Steuererklärung
Leistungsbezieher von Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld müssen als Alleinstehende und Ehepaare eine Steuererklärung abgeben, wenn diese Leistungen höher als 410 Euro im Jahr sind. Bei der Jahresabrechnung erhöhen diese Lohnersatzleistungen dann die Steuern, die das Finanzamt für ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen errechnet und verlangt.
Kosten: gering
hoch
Schwierigkeit: gering
hoch

| Bei neuen Kommentaren benachrichtigen |
