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Tipps für das schnelle und richtige Eintreiben von Außenständen
Intro
Sie haben Ihr Fahrzeug verkauft und Ihre vereinbarte Garagenmiete nicht erhalten. Oder Sie haben erst zuhause einen erheblichen Fehler an einem neu erstandenen Elektrogerät entdeckt und Ihr Händler will nichts von Ersatz wissen. Das sollten Sie sich nicht so ohne weiteres gefallen lassen, sondern richtig reagieren.
Hier zeige ich Ihnen Tipps auf, wie Sie bei oben beschriebenen Fällen vorgehen können:
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Schritt 1: Zahlungstermin nochmals überprüfen
Haben Sie beim Verkauf einen festen Zahlungstermin vereinbart, ist Ihr Schuldner nach diesem Termin in Verzug. Sie könnten sofort zu Ihrem Anwalt gehen.
Haben Sie jedoch keinen exakten Zahlungstermin schriftlich festgelegt, müssen Sie zunächst den Schuldner auffordern und einen Zahlungstermin nennen. Bei dieser Zahlungsaufforderung müssen Sie allerdings den Grund der Forderung und den Zahlungsbetrag genau benennen. Die meisten gehen heutzutage von einer Zahlungsfrist von zwei Wochen, also 14 Tagen aus.
Schritt 2: Zahlungstermin verstrichen
Haben Sie Ihre Außenstände noch nicht erhalten, sollten Sie jetzt spätestens per Einschreibbrief reagieren. Formulieren Sie höflich, aber bestimmt. Sie können sich selbstverständlich auf das erste Schreiben berufen und jetzt schon eine letzte Frist setzen.
Kosten: gering
hoch
Schwierigkeit: gering
hoch

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