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Tipps zum „Begleitenden Fahren“ für Jugendliche ab 17
Intro
Viele Jugendliche können es kaum erwarten, sich selbst ans Steuer zu setzen. Obwohl jetzt alle Bundesländer nach langem Zögern die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren möglich machen, haben Sie bis zu ihrem 18. Lebensjahr noch Auflagen zu erfüllen.
Hier Infos dazu:
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Schritt 1: Führerscheinerwerb
Jugendliche können sich mit sechzehneinhalb Jahren in einer Fahrschule zur Fahrausbildung der Klasse B oder BE anmelden, jedoch müssen die Erziehungsberechtigten hier zustimmen. Dann kann die Ausbildung in der Fahrschule mit Unterricht, Fahrstunden sowie theoretischer und praktischer Prüfung beginnen. Nach der bestandenen Theorieprüfung, jedoch frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag kann dann die Fahrprüfung abgelegt werden. Wer die Prüfung bestanden hat und bereits 17 Jahre alt ist, erhält noch keinen normalen Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung.
Mit dieser Bescheinigung dürfen sie endlich hinters Steuer mit der Voraussetzung, dass eine Begleitperson auf dem Beifahrersitz mitfährt.
Schritt 2: Weitere Voraussetzungen zum Fahren mit 17 Jahren
Bei jeder Fahrt muss eine Begleitperson (mindestens 30 Jahre alt), die auf der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen ist, mitfahren. Es ist also nicht erlaubt, einfach „irgendjemand“ mitfahren zu lassen.
Die Begleitperson muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Führerscheinklasse B sein und darf höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen.
Der Fahrer darf keinen Alkohol getrunken haben (0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger), für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Grenze.
Der Führerschein ab 17 gilt nur in Deutschland und es handelt sich um eine nationale Sonderregelung, die im Ausland nicht anerkannt wird.
Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und mit Ausnahmegenehmigung, aber ohne die vorgeschriebene Begleitperson am Steuer erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Zusätzlich wird sofort die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Aufbauseminar verordnet.
Wer die Prüfbescheinigung bei einer Kontrolle nicht dabei hat, ist mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro belegt.
Kosten: gering
hoch
Schwierigkeit: gering
hoch

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