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Tipps zum Praktikumsvertrag als Student
Intro
Für die berufliche Laufbahn ist oft ein Praktikum, Volontariat oder ein Trainee-Programm nützlich – ja zum Teil auch vorgeschrieben. Damit es keine Unstimmigkeiten während der Abwicklung eines Praktikums bzw. einer zeitlich begrenzten Mitarbeit in einem Unternehmen gibt, sollten die Vereinbarungen schriftlich abgefasst werden. Hierzu finden Sie ein paar wesentliche Punkte.
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Schritt 1: Vergütung
Bei einem Praktikum investiert das Unternehmen zunächst in Sie, denn Sie erhalten Einblick, Berufserfahrung, eine gewisse Orientierung sowie das Know-how des Betriebes teilweise erklärt oder können dazu beitragen, dass bestimmte Produkte hergestellt, entwickelt oder geplant werden. Sie haben während einem Praktikum die Gelegenheit zu erfahren, worum es in Ihrem Fach eigentlich geht und lernen dabei gleichzeitig praktische Probleme kennen. Die auftauchenden Fragestellungen und Probleme können wertvolle Informationen für das weitere Studium sein.
Je nach Anspruch und Dauer kann das Praktikum bezüglich der Vergütung gestaffelt sein. Meist erhalten die Praktikanten während den ersten Monaten weniger und dann erfolgt eine Aufstockung. Dies ist allerdings in der Regel betriebs- bzw. branchenabhängig und kann nicht pauschal festgelegt werden. Bei ausgeschriebenen Praktikumsstellen sollte die Vergütung bereits im Vorstellungsgespräch angesprochen und vereinbart werden.
Schritt 2: Sozialversicherungspflicht
Je nach Vergütung und Status tritt die Sozialversicherungspflicht in Kraft. Da die Bestimmungen zur Renten-, Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherung bei einem Praktikanten kompliziert sind und ständigen Änderungen unterliegen, kann an dieser Stelle keine konkrete Auskunft gegeben werden. Sie können sich als Praktikant aber rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse oder im Betrieb erkundigen, wie der Sachverhalt gegeben ist, denn ein Praktika vor oder nach dem Studium hat nicht dieselbe Bedeutung als während des Studiums.
Es gibt auch Unterschiede bei Praktika unter 2 Monaten oder eine bedeutsame Grenze von 50 Tagen/Jahr und Job.
Bedeutsam für die Rentenversicherungs- und Steuerpflicht ist die Grenze von monatlich 400 Euro, die auch für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse gilt.
Für eine Weiterversicherung als Familienmitglied in derselben Krankenkasse gelten ebenfalls bestimmte Grenzwerte, die rechtzeitig zu erfragen sind.
Kosten: gering
hoch
Schwierigkeit: gering
hoch

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