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Tipps zum Wechsel in Basistarif der Krankenversicherung
Intro
Selbstständige Unternehmer und Freiberufler sowie unversicherte Personen, die dem privaten Krankenversicherungs-System zuzuordnen sind – dürfen einmalig und befristet noch bis zum 30. Juni dieses Jahres in den Basistarif ihres jetzigen Versicherers oder in den Basistarif einer anderen Versicherung wechseln.
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Schritt 1: Versicherungen müssen Basistarif anbieten
Seit dem 1. Januar 2009 müssen die privaten Krankenversicherungen laut Gesetzgeber den so genannten „Basistarif“ anbieten. Er ist für die o. g. Personengruppe gedacht – also Personen, die bisher keinen Krankenversicherungsschutz haben und nicht zu den Pflichtversicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zählen.
Schritt 2: Aufnahmepflicht
Wer noch keine Krankenversicherung abgeschlossen hat, sollte dies baldmöglichst nachholen, denn auf dieses Versäumnis stehen Strafbeiträge.
Ehemalige Privatversicherte können den Anbieter frei auswählen und die Versicherungsgesellschaft darf die Aufnahme nicht ohne besonderen Grund verweigern.
Sie kann dies nur tun, wenn der Antragsteller bei diesem Versicherer schon einmal unter Vertrag war und den Versicherungsschutz wegen arglistiger Täuschung oder anderer vertraglicher Verletzungen verloren hat. Diesen Personen steht aber noch der Weg in den Basistarif einer anderen Versicherungsgesellschaft offen.
Kosten: gering
hoch
Schwierigkeit: gering
hoch

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