Tipps zum Wechsel in Basistarif der Krankenversicherung

Selbstständige Unternehmer und Freiberufler sowie unversicherte Personen, die dem privaten Krankenversicherungs-System zuzuordnen sind – dürfen einmalig und befristet noch bis zum 30. Juni dieses Jahres in den Basistarif ihres jetzigen Versicherers o ...

Versicherungen müssen Basistarif anbieten

Seit dem 1. Januar 2009 müssen die privaten Krankenversicherungen laut Gesetzgeber den so genannten „Basistarif“ anbieten. Er ist für die o. g. Personengruppe gedacht – also Personen, die bisher keinen Krankenversicherungsschutz haben und nicht zu de ...

Aufnahmepflicht

Wer noch keine Krankenversicherung abgeschlossen hat, sollte dies baldmöglichst nachholen, denn auf dieses Versäumnis stehen Strafbeiträge.   Ehemalige Privatversicherte können den Anbieter frei auswählen und die Versicherungsgesellschaft darf die Au ...

Wechselchance auch für Bestandsmitglieder der Privatversicherungen

Sie dürfen einmalig und befristet noch bis 30.6.2009 in den Basistarif wechseln, dabei spielt es keine Rolle, ob es der bisherige Anbieter oder eine neue Versicherung ist.

Problem Alterungsrückstellung

Einen Teil der bei ihrem bisherigen Versicherer angesparten Alterungsrückstellungsbeträge dürfen Privatversicherte bis Ende Juni 2009 zur Konkurrenz mitnehmen. Danach besteht keine Möglichkeit mehr. Wer dagegen in den Basistarif der bisherigen Versic ...

Gründe für den Wechsel in den Basistarif

Für manche kann der bisherige Tarif zu teuer geworden sein z. B. bei älteren Privatversicherten oder der Versicherte ist mit seiner momentanen Versicherung unzufrieden. Man muss allerdings berücksichtigen, dass man bei einem Wechsel zunächst 18 Mona ...

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Maxi Sende mir eine private Nachricht
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Views: 2360    Erstellt am: 01.05.2009
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Tipps zum Wechsel in Basistarif der Krankenversicherung

Intro

Selbstständige Unternehmer und Freiberufler sowie unversicherte Personen, die dem privaten Krankenversicherungs-System zuzuordnen sind – dürfen einmalig und befristet noch bis zum 30. Juni dieses Jahres in den Basistarif ihres jetzigen Versicherers oder in den Basistarif einer anderen Versicherung wechseln. 

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Tipps zum Wechsel in Basistarif der Krankenversicherung


Schritt 1: Versicherungen müssen Basistarif anbieten

Seit dem 1. Januar 2009 müssen die privaten Krankenversicherungen laut Gesetzgeber den so genannten „Basistarif“ anbieten. Er ist für die o. g. Personengruppe gedacht – also Personen, die bisher keinen Krankenversicherungsschutz haben und nicht zu den Pflichtversicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zählen.

Schritt 2: Aufnahmepflicht

Wer noch keine Krankenversicherung abgeschlossen hat, sollte dies baldmöglichst nachholen, denn auf dieses Versäumnis stehen Strafbeiträge.

 

Ehemalige Privatversicherte können den Anbieter frei auswählen und die Versicherungsgesellschaft darf die Aufnahme nicht ohne besonderen Grund verweigern.

Sie kann dies nur tun, wenn der Antragsteller bei diesem Versicherer schon einmal unter Vertrag war und den Versicherungsschutz wegen arglistiger Täuschung oder anderer vertraglicher Verletzungen verloren hat. Diesen Personen steht aber noch der Weg in den Basistarif einer anderen Versicherungsgesellschaft offen.

 

Kosten: gering hoch

Schwierigkeit: gering hoch


Benötigte Materialien: Kenntnisse im Krankenversicherungstarif, Angebote, Wechselmöglichkeiten
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