Tipps zur Absicherung von Missgeschicken durch eine Privathaftpflichtversicherung

Jeder sollte diese Versicherung haben – eine Privathaftpflicht für unliebsame Überraschungen. Wer schon eine besitzt, sollte überprüfen, ob die Deckungssumme ausreicht oder ob Erweiterungen notwendig werden. Hier Tipps dazu:    

Mietschäden mitversichern

Mietschäden können bei einer Privathaftpflichtversicherung meist mitversichert werden. Auch Schäden durch Kleinkinder, Unfälle bei Gefälligkeiten wie Nachbarhilfe usw. können durch dementsprechende  Klauseln im Versicherungsvertrag abgedeckt werden.

Vermieter

Der Vermieter benötigt eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Nur das Vermieten einzelner Räume oder einer Einliegerwohnung ist bei vielen Anbietern in der Privathaftpflicht mitversichert.

Wichtige Ergänzungen

Für bestimmte Risiken müssen zusätzlich zur Privathaftpflichtversicherung weitere separate Haftpflichtpolicen abgeschlossen werden z. B. Tiere: Kleintiere wie Katzen sind der der üblichen Privathaftpflichtversicherung mitversichert, nicht aber Hunde ...

Heizöl

Lecks im Tank sind meist nur bei oberirdischen Tanks mit maximal 5 000 Liter mitversichert. Ansonsten ist eine separate Gewässerschaden-Haftpflicht nötig.

Tagesmutter

Wer nur für kurze Zeit auf fremde Kinder aufpasst, ist mitversichert. Nicht aber, wenn man das regelmäßig und langfristig macht und dafür auch noch Geld kassiert. Klären Sie eine evtl. Deckungserweiterung mit Ihrer Versicherung ab.

Bauvorhaben

Wer baut – sei es eine Garage, einen Anbau o. ä. sollte sich unbedingt versichern. Das geht über die private Haftpflicht. Oft ist dies auf eine Bausumme von 25 000 Euro beschränkt. Für größere Bauten ist eine separate Bauherrenhaftpflicht abzuschließ ...

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Tina Sende mir eine private Nachricht
Mitglied seit: 06.02.2009
Anleitungen: 49
Kommentare: 2

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Views: 1372    Erstellt am: 07.03.2009
Kategorien: Haushalt & Garten
Kommentare zur Anleitung: 1
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Jeder sollte diese Versicherung haben – eine Privathaftpflicht für unliebsame Überraschungen. Wer schon eine besitzt, sollte überprüfen, ob die Deckungssumme ausreicht oder ob Erweiterungen notwendig werden. Hier Tipps dazu:

 

 

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Tipps zur Absicherung von Missgeschicken durch eine Privathaftpflichtversicherung


Schritt 1: Mietschäden mitversichern

Mietschäden können bei einer Privathaftpflichtversicherung meist mitversichert werden. Auch Schäden durch Kleinkinder, Unfälle bei Gefälligkeiten wie Nachbarhilfe usw. können durch dementsprechende  Klauseln im Versicherungsvertrag abgedeckt werden.

Schritt 2: Vermieter

Der Vermieter benötigt eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Nur das Vermieten einzelner Räume oder einer Einliegerwohnung ist bei vielen Anbietern in der Privathaftpflicht mitversichert.

Intro

Kosten: gering hoch

Schwierigkeit: gering hoch


Benötigte Materialien: Privathaftpflichtversicherung
1 Kommentar
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von troben, am 13.03.2009 um 18:32 Uhr

Man sollte dennoch darauf achten, sich nicht zu lange zu binden, sonst hat man die v 5 jahre oder länger am hals...