Niemand ist vor Unfällen und Missgeschicken gefeit. Eine Unachtsamkeit kann schlimme Folgen ...
Jedes Jahr richten Herbststürme viele Schäden an und deshalb sollten sich Hausbesitzer ...
Sie haben den Verdacht, dass Ihre tatsächliche Wohnfläche kleiner sein könnte als in ...
Wenn Sie beabsichtigen, in nächster Zeit umzuziehen, sollten Sie darauf achten, dass das alte ...
Sie wollen auch so schnell wie möglich in Ihre eigenen vier Wände einziehen. Da jeder Tag ...
Balkon & Terrassen Wettbewerb
Nimm jetzt an unserem Balkon Wettbewerb teil: Egal welche Anleitung, oder Idee du rund um den Balkon oder Terrasse hast, wir wollen sie sehen! ... mehr erfahren
| Teilahme bis: 23.07.2012 | Aktuelle Teilnehmerzahl: 2 |
|
Perfektes Raumklima - Luft-Entfeuchter Special! Brauchbare Tipps, leichte Anleitungen sowie viele Anregungen finden Sie im Luft-Entfeuchter Special Weitere Infos... |
Schritte
Anleitung an einen Freund senden
- Senden an *
- Name *
- Von *
- Betreff
- * Pflichtfelder
Tipps zur Absicherung von Missgeschicken durch eine Privathaftpflichtversicherung
Intro
Jeder sollte diese Versicherung haben – eine Privathaftpflicht für unliebsame Überraschungen. Wer schon eine besitzt, sollte überprüfen, ob die Deckungssumme ausreicht oder ob Erweiterungen notwendig werden. Hier Tipps dazu:
Melden Sie sich kostenlos an, um diese Werbung dauerhaft auszublenden.
Schritt 1: Mietschäden mitversichern
Mietschäden können bei einer Privathaftpflichtversicherung meist mitversichert werden. Auch Schäden durch Kleinkinder, Unfälle bei Gefälligkeiten wie Nachbarhilfe usw. können durch dementsprechende Klauseln im Versicherungsvertrag abgedeckt werden.
Schritt 2: Vermieter
Der Vermieter benötigt eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Nur das Vermieten einzelner Räume oder einer Einliegerwohnung ist bei vielen Anbietern in der Privathaftpflicht mitversichert.
Kosten: gering
hoch
Schwierigkeit: gering
hoch

| Bei neuen Kommentaren benachrichtigen |
von , am 13.03.2009 um 18:32 Uhr
Man sollte dennoch darauf achten, sich nicht zu lange zu binden, sonst hat man die v 5 jahre oder länger am hals...