Alljährlich ist die Abgabe der Steuererklärung für viele Menschen ein notwendiges ...
Eine Bewerbung für ein Praktikum hat dieselbe Zielsetzung wie jede andere Bewerbung. Sie muss ...
Es gibt sicherlich wenig Studenten und Schüler, die ihre Hausarbeiten mit Freude erledigen. ...
Sicherlich ist es nicht notwendig, den Rucksack beim Tourenwandern mit allerlei Gerätschaften ...
Im täglichen Alltag begegnen uns immer wieder Situationen, für die wir eine steuerliche ...
Balkon & Terrassen Wettbewerb
Nimm jetzt an unserem Balkon Wettbewerb teil: Egal welche Anleitung, oder Idee du rund um den Balkon oder Terrasse hast, wir wollen sie sehen! ... mehr erfahren
| Teilahme bis: 23.07.2012 | Aktuelle Teilnehmerzahl: 2 |
|
Perfektes Raumklima - Luft-Entfeuchter Special! Brauchbare Tipps, leichte Anleitungen sowie viele Anregungen finden Sie im Luft-Entfeuchter Special Weitere Infos... |
Schritte
Anleitung an einen Freund senden
- Senden an *
- Name *
- Von *
- Betreff
- * Pflichtfelder
Tipps zur Lohnsteuerkarte für 2011
Intro
Sind Sie bereits darüber informiert, dass die Lohnsteuerkarten für 2011 in Papierform entfallen? Diese wird durch ein elektronisches Verfahren im kommenden Jahr ersetzt. In dieser Anleitung erfahren Sie weitere Gegebenheiten im neuen Jahr.
Melden Sie sich kostenlos an, um diese Werbung dauerhaft auszublenden.
Schritt 1: Lohnsteuerkarten 2010 haben längere Gültigkeit
Die Finanzbehörden haben eine Vereinbarung getroffen, wonach im Übergangszeitraum bis voraussichtlich 2012 die Lohnsteuerkarten 2010 ihre Gültigkeit behalten. Sie sind zwar die letzten Ausfertigungen in ihrer Art, denn die Gemeinden stellen für das Kalenderjahr 2011 keine Lohnsteuerkarten mehr aus. Sie können also diesen Herbst vergebens auf die Post von Ihrem Rathaus warten!
Schritt 2: Arbeitgeber
Durch die veränderte Situation dürfen Arbeitgeber die abgegebenen Lohnsteuerkarten 2010 nach Ablauf des Jahres nicht vernichten. Sie sind weiterhin bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis in den Lohnunterlagen aufzubewahren.
Der Unterschied liegt allerdings bei den ausscheidenden Arbeitnehmern:
Hier haben die Arbeitgeber die Lohnsteuerkarten 2010 nach Beendigung auszuhändigen. Beim neuen Arbeitgeber hat durch den Arbeitsplatzwechsel der Mitarbeiter dann die Lohnsteuerkarte 2010 wieder vorzulegen.
Erst nach erfolgreicher Einführung des elektronischen Verfahrens darf die Lohnsteuerkarte 2010 vernichtet werden.
Kosten: gering
hoch
Schwierigkeit: gering
hoch

| Bei neuen Kommentaren benachrichtigen |
von , am 18.10.2010 um 17:03 Uhr
Vielen Dank für Infos!