Tipps zur Steuererklärung 2008

Wer bereits während des Jahres Belege für die jährliche Steuererklärung sammelt, kann im Folgejahr meist auf eine Rückerstattung der zuviel bezahlten Lohnsteuer hoffen. Hier Tipps wie man mit privaten Kosten seinen Anteil der zu zahlenden Lohnsteuer ...

Steuerberaterkosten

Die Kosten für den Steuerberater dürfen nicht mehr als Sonderausgaben geltend gemacht werden, dennoch ist noch etwas möglich. Nämlich dann, wenn Sie außer Ihrem Arbeitseinkommen noch zusätzliche Einnahmen im Jahr 2008 hatten wie z. B. Mieteinnahmen, ...

Spendenquittungen

Haben Sie im vergangenen Jahr für anerkannte Hilfsorganisationen gespendet und Belege als Nachweis aufbewahrt, können Sie diese Kosten angeben. Beträge bis zu 200 Euro für eine staatliche Einrichtung akzeptiert das Finanzamt meist anhand einer Kopie ...

Versicherungen

Beachten Sie, dass das Finanzamt keine Kasko-Hausratversicherung sowie Rechtsschutzversicherung akzeptiert. Die übrigen Vorsorgeaufwendungen können jedoch als Sonderausgabenabzug angesetzt werden.

PC-Arbeitsmittel

Wenn Sie während des Jahres 2008 einen PC angeschafft haben und ausschließlich beruflich nutzen, können Sie diese Kosten aufgeteilt über mehrere Jahre (3 Jahre Abschreibung, im Jahr der Anschaffung zeitanteilig) als Werbungskosten abziehen.

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Tessa Sende mir eine private Nachricht
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Views: 5655    Erstellt am: 21.03.2009
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Tipps zur Steuererklärung 2008

Intro

Wer bereits während des Jahres Belege für die jährliche Steuererklärung sammelt, kann im Folgejahr meist auf eine Rückerstattung der zuviel bezahlten Lohnsteuer hoffen.

Hier Tipps wie man mit privaten Kosten seinen Anteil der zu zahlenden Lohnsteuer senken kann:

 

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Tipps zur Steuererklärung 2008


Schritt 1: Steuerberaterkosten

Die Kosten für den Steuerberater dürfen nicht mehr als Sonderausgaben geltend gemacht werden, dennoch ist noch etwas möglich. Nämlich dann, wenn Sie außer Ihrem Arbeitseinkommen noch zusätzliche Einnahmen im Jahr 2008 hatten wie z. B. Mieteinnahmen, zweiter Job auf Lohnsteuerkarte oder Zinserträge. Aber Sie können jetzt nur noch Ausgaben über Werbungskosten abrechnen und nicht wie bisher als Sonderausgaben.

Haben Sie sich 2008 eine Steuerbroschüre gekauft oder einen Mitgliedsbeitrag an einen Lohnsteuerhilfeverein gezahlt, gilt noch folgendes: Ohne weiteres können Sie 50 % der Kosten als Werbungskosten abziehen. Bis zu einem Betrag von 100 Euro muss Ihr Finanzamt außerdem Ihrer Aufteilung folgen. Ein Beispiel zeige ich Ihnen auf: Zahlung für Steuersoftware und Lohnsteuerhilfeverein im Jahr 2008: 170 Euro.

100 Euro können Sie hier davon den Werbungskosten zuordnen und das Finanzamt muss dies akzeptieren. (Urteil der OFD Koblenz v. 05.03.2208, Az. S 2350 A –St32.3)

 

Schritt 2: Spendenquittungen

Haben Sie im vergangenen Jahr für anerkannte Hilfsorganisationen gespendet und Belege als Nachweis aufbewahrt, können Sie diese Kosten angeben. Beträge bis zu 200 Euro für eine staatliche Einrichtung akzeptiert das Finanzamt meist anhand einer Kopie des Kontoauszuges.

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Kosten: gering hoch

Schwierigkeit: gering hoch


Benötigte Materialien: Steuerkenntnisse,Belege,zu versteuerndes Einkommen, Abzugsmöglichkeiten
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