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Tipps zur Steuererklärung für Rentner
Intro
Laut Medienberichte müssen über drei Millionen Rentnerhaushalte Steuern zahlen und haben daher eine Steuererklärung abzugeben. Hat der Rentner seine Pflicht bisher vernachlässigt, kommt ab Herbst d. J. das Finanzamt auf ihn zu.
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Schritt 1: Erklärung zu Alterseinkünftegesetz
Bis 2004 wurden Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur zu einem kleinen Teil besteuert (Ertragsanteil), die Pensionen von Beamten und aus betrieblicher Altersvorsorge hingegen fast in voller Höhe. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass dies grundgesetzwidrig ist, weil es gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.
Das Alterseinkünftegesetz führte die nachgelagerte Besteuerung ein. Die Renten werden bei der Auszahlung schrittweise höher besteuert, während die Arbeitnehmer immer größere Anteile ihrer Beiträge zur Altersvorsorge von der Steuer befreien können. So soll auch die private Vorsorge gefördert werden.
Schritt 2: Wer muss eine Steuererklärung abgeben
Eine Erklärung wird immer dann fällig, wenn ein Rentner mit seinem gesamten zu versteuernden Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Dieser beträgt 2009 für Alleinstehende 7834 Euro, für Verheiratete 15 668 Euro. Ab 2010 liegt er bei 8004 Euro und 16 008 Euro.
Tipp: Reichen Sie versäumte Steuererklärungen vor Oktober d. J. nach, denn bis zu diesem Zeitpunkt haben Sie keine Kontrollen zu befürchten. Erst danach erfährt das Finanzamt von Ihren Alterseinkünften.
Kosten: gering
hoch
Schwierigkeit: gering
hoch

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