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Umsatzsteuerzahllast rechtzeitig an das Finanzamt abführen
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Bereits am 01. Januar sollte man als Existenzgründer, Betriebsinhaber oder einfach als angestellter Mitarbeiter in der Buchhaltung an die Abschluss-Jahresarbeiten denken. Meist versuchen kleine Betriebe ihre Buchhaltung aus Kostengründen noch selbst zu managen. Aber auch sie müssen sich an grundlegende Abgabetermine halten wie zum Beispiel der regelmäßigen Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung, wofür es die Umsatzsteuerzahllast zu ermitteln gilt. Lesen Sie hierzu wichtige Verfahrensschritte für Anfänger oder für diejenigen, die mit einfachen Mitteln diese Arbeiten termingerecht erledigen wollen.
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Schritt 1: Umsatzsteuer-Voranmeldung
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