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Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Finanzamt beantragen
Intro
Im täglichen Alltag begegnen uns immer wieder Situationen, für die wir eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt benötigen. Wie Sie die Beantragung richtig abwickeln und Tipps dazu erfahren Sie in dieser Anleitung.
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Schritt 1: Grund der Unbedenklichkeitsbescheinigung
Für folgende Anträge benötigt der deutsche Arbeitnehmer bzw. Unternehmer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung:
- Aufenthaltserlaubnis
- Einbürgerungsantrag
- Erlaubnis § 34 Gewerbeordnung
- Konzession
- Reisegewerbekarte
- Genehmigung Güterkraftverkehr
- Rotes Kfz-Dauerkennzeichen
- Taxikonzession
- Bei Erteilung öffentlicher Aufträge
- Sonstige besondere Geschäftsvorfälle, bei der zusätzlich zum Personalausweis eine Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt wird
Schritt 2: Wer stellt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus
Grundsätzlich stellt das für Sie zuständige Finanzamt die geforderte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Liegt bei Ihnen noch keine Steuernummer vor, ist in der Regel das Finanzamt zuständig, das Ihrem jetzigen Wohnsitz am nächsten liegt.
Kosten: gering
hoch
Schwierigkeit: gering
hoch

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